12.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensinsolvenzen gehen zurück

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Der signifikante Anstieg der Forderungen lag auch daran, dass es mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen gab als im Vorjahr.

In den Monaten Januar bis September 2016 meldeten die deutschen Amtsgerichte 16.480 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 5,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Im Wirtschaftsbereich Handel gab es in den Monaten Januar bis September 2016 mit 2.926 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 2.801 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 1.926 und im Gastgewerbe 1.797 Insolvenzanträge gemeldet.

Deutlicher Anstieg der offenen Forderungen

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für den Zeitraum Januar bis September 2016 auf rund 21,4 Milliarden Euro. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatten sie bei rund 13,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen – bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen – ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte in den Monaten Januar bis September 2016 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Prognose Insolvenzgeschehen 2016

Auf Basis der bisherigen Entwicklung rechnet das Statistische Bundesamt für das gesamte Jahr 2016 mit rund 22.000 Unternehmensinsolvenzen (2015: 23.123). Das wäre die niedrigste Zahl an Unternehmensinsolvenzen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Weiterhin werden rund 78.200 Verbraucherinsolvenzen (2015: 80.347) für das Jahr 2016 erwartet. Die Gesamtzahl der Insolvenzen für das Jahr 2016 wird voraussichtlich bei rund 124.100 Insolvenzfällen liegen (2015: 127.683).

(Statistisches Bundesamt, PM vom 09.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


AGB
©blende11/fotolia.com


07.06.2023

Verwahrentgelte vor dem BGH

Der vzbv ist vor den meisten Landgerichten mit seiner Auffassung durchgedrungen, dass Verwahrentgelte in AGB der Kreditinstitute unzulässig sind.

Verwahrentgelte vor dem BGH
Nico Schley
Nico Schley


06.06.2023

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Bislang war (und ist) die Rechtsprechung der Finanzgerichte sehr uneinheitlich, ob Schriftsätze von Steuerberatern, die nach dem 01.01.2023 bei den FG schriftlich oder per Fax eingereicht werden, aufgrund der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) formunwirksam sind. Mit Beschluss vom 28.04.2023 (XI B 101/22) hat der BFH nun erstmals zur Streitfrage Stellung genommen.

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App