12.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensinsolvenzen gehen zurück

Beitrag mit Bild

Der signifikante Anstieg der Forderungen lag auch daran, dass es mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen gab als im Vorjahr.

In den Monaten Januar bis September 2016 meldeten die deutschen Amtsgerichte 16.480 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 5,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Im Wirtschaftsbereich Handel gab es in den Monaten Januar bis September 2016 mit 2.926 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 2.801 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 1.926 und im Gastgewerbe 1.797 Insolvenzanträge gemeldet.

Deutlicher Anstieg der offenen Forderungen

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für den Zeitraum Januar bis September 2016 auf rund 21,4 Milliarden Euro. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatten sie bei rund 13,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen – bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen – ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte in den Monaten Januar bis September 2016 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Prognose Insolvenzgeschehen 2016

Auf Basis der bisherigen Entwicklung rechnet das Statistische Bundesamt für das gesamte Jahr 2016 mit rund 22.000 Unternehmensinsolvenzen (2015: 23.123). Das wäre die niedrigste Zahl an Unternehmensinsolvenzen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Weiterhin werden rund 78.200 Verbraucherinsolvenzen (2015: 80.347) für das Jahr 2016 erwartet. Die Gesamtzahl der Insolvenzen für das Jahr 2016 wird voraussichtlich bei rund 124.100 Insolvenzfällen liegen (2015: 127.683).

(Statistisches Bundesamt, PM vom 09.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)