11.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensbewertung: The Big Bang

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Folgt man der Standardmethode, kommt man leicht zu paradoxen Werten für den Basiszins.

Die bisherige Ermittlung eines einheitlichen Basiszinses nach der Empfehlung des IDW ist in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht mehr durchführbar. Die üblichen Berechnungsprogramme haben dies jedoch noch nicht erkannt. Somit besteht entsprechender Handlungsbedarf.

Wer Unternehmen bewertet, hat es üblicherweise mit sehr großen Zeithorizonten zu tun – bei Kapitalgesellschaften wird mangels eines vorbestimmten „Todes“ des Unternehmens sogar regelmäßig eine „ewige Rente“ der zukünftig zu erwartenden Cashflows unterstellt. Diese Annahme entpuppt sich allerdings gelegentlich als überaus grobe Keule, die in Bewertungskalkülen schnell zu unplausiblen oder sogar paradoxen Ergebnissen führen kann. Dabei sind es insbesondere Zinssätze und ihre Komponenten sowie Wachstumsraten, die derartige Paradoxien auslösen.

Paradoxie durch Basiszins?

Angesichts des aktuellen Renditetiefs am Kapitalmarkt drängt sich vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob Unternehmensbewerter nicht aktuell in ein neues Paradoxon schlittern oder gar bereits geschlittert sind. Vor allem der historisch niedrige „Basiszins“ als Rendite der laufzeitäquivalenten sicheren Anlage könnte ein Verursacher entsprechender Unbill sein. Im Fachbeitrag „Der Basiszins im Renditetief: The Big Bang“ untersuchen die Autoren, inwieweit der Basiszins in seiner heute üblichen Ermittlung tatsächlich einer Paradoxiegefahr ausgesetzt ist. Ausgangspunkt dafür ist die vom IDW empfohlene Methode für die Basiszinsermittlung. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 07.10.2016, Heft 40, Seite 2305 – 2307 sowie online unter DB1215634


Weitere Meldungen


BAG-Urteil: Ein widersprüchliches Kündigungsschreiben kann den Arbeitgeber in Annahmeverzug bringen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit nicht anbieten.


31.03.2023

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

BAG-Urteil: Ein widersprüchliches Kündigungsschreiben kann den Arbeitgeber in Annahmeverzug bringen. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit nicht anbieten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App