Die bisherige Ermittlung eines einheitlichen Basiszinses nach der Empfehlung des IDW ist in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht mehr durchführbar. Die üblichen Berechnungsprogramme haben dies jedoch noch nicht erkannt. Somit besteht entsprechender Handlungsbedarf.
Wer Unternehmen bewertet, hat es üblicherweise mit sehr großen Zeithorizonten zu tun – bei Kapitalgesellschaften wird mangels eines vorbestimmten „Todes“ des Unternehmens sogar regelmäßig eine „ewige Rente“ der zukünftig zu erwartenden Cashflows unterstellt. Diese Annahme entpuppt sich allerdings gelegentlich als überaus grobe Keule, die in Bewertungskalkülen schnell zu unplausiblen oder sogar paradoxen Ergebnissen führen kann. Dabei sind es insbesondere Zinssätze und ihre Komponenten sowie Wachstumsraten, die derartige Paradoxien auslösen.
Paradoxie durch Basiszins?
Angesichts des aktuellen Renditetiefs am Kapitalmarkt drängt sich vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob Unternehmensbewerter nicht aktuell in ein neues Paradoxon schlittern oder gar bereits geschlittert sind. Vor allem der historisch niedrige „Basiszins“ als Rendite der laufzeitäquivalenten sicheren Anlage könnte ein Verursacher entsprechender Unbill sein. Im Fachbeitrag „Der Basiszins im Renditetief: The Big Bang“ untersuchen die Autoren, inwieweit der Basiszins in seiner heute üblichen Ermittlung tatsächlich einer Paradoxiegefahr ausgesetzt ist. Ausgangspunkt dafür ist die vom IDW empfohlene Methode für die Basiszinsermittlung. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 07.10.2016, Heft 40, Seite 2305 – 2307 sowie online unter DB1215634