• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmensbewertung: IDW Praxishinweis überarbeitet

14.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensbewertung: IDW Praxishinweis überarbeitet

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat eine überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 verabschiedet und diese zugleich umbenannt in IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen.

Beitrag mit Bild

©Stockwerk-Fotodesign/fotolia.com

Neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere zu Kapitalstruktur- und Ausfallrisiken wurden im IDW Bewertungshinweis 1/2023 vor allem Ausführungen ergänzt zu Insolvenzkosten und dadurch bedingten Veränderungen der operativen und Kapitalstrukturrisiken sowie zu Indikatoren für Ausfallrisiken (u.a. zur Bedeutung von Ratings). Zudem wurde für die Bewertung von überhöht verschuldeten Unternehmen, bei denen eine herkömmliche objektivierte Bewertung generell nicht möglich ist, die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung ergänzt.

Der IDW Bewertungshinweis 1/2023 wird in Heft 10/2023 der IDW Life veröffentlicht werden.


IDW vom 13.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA RedaktionsbüroRedaktion

Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht