• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmensbewertung: IDW Praxishinweis überarbeitet

14.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensbewertung: IDW Praxishinweis überarbeitet

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat eine überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 verabschiedet und diese zugleich umbenannt in IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen.

Beitrag mit Bild

©Stockwerk-Fotodesign/fotolia.com

Neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere zu Kapitalstruktur- und Ausfallrisiken wurden im IDW Bewertungshinweis 1/2023 vor allem Ausführungen ergänzt zu Insolvenzkosten und dadurch bedingten Veränderungen der operativen und Kapitalstrukturrisiken sowie zu Indikatoren für Ausfallrisiken (u.a. zur Bedeutung von Ratings). Zudem wurde für die Bewertung von überhöht verschuldeten Unternehmen, bei denen eine herkömmliche objektivierte Bewertung generell nicht möglich ist, die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung ergänzt.

Der IDW Bewertungshinweis 1/2023 wird in Heft 10/2023 der IDW Life veröffentlicht werden.


IDW vom 13.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA RedaktionsbüroRedaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank