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14.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensbewertung: IDW Praxishinweis überarbeitet

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat eine überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 verabschiedet und diese zugleich umbenannt in IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen.

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©Stockwerk-Fotodesign/fotolia.com

Neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere zu Kapitalstruktur- und Ausfallrisiken wurden im IDW Bewertungshinweis 1/2023 vor allem Ausführungen ergänzt zu Insolvenzkosten und dadurch bedingten Veränderungen der operativen und Kapitalstrukturrisiken sowie zu Indikatoren für Ausfallrisiken (u.a. zur Bedeutung von Ratings). Zudem wurde für die Bewertung von überhöht verschuldeten Unternehmen, bei denen eine herkömmliche objektivierte Bewertung generell nicht möglich ist, die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung ergänzt.

Der IDW Bewertungshinweis 1/2023 wird in Heft 10/2023 der IDW Life veröffentlicht werden.


IDW vom 13.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA RedaktionsbüroRedaktion

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