24.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensbewertung als Herausforderung

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Bei der Bewertung von Betrieben gilt der Verkehrswert – also der am freien Markt erzielbare Verkaufspreis. Für nicht börsennotierte Familienunternehmen ist das ein Problem. Sie müssen entweder ein Gutachten anfertigen lassen oder das vereinfachte Ertragswertverfahren anwenden – beides hat aber seine Tücken.

Familien sichern die Zukunft ihrer Unternehmen, indem sie die Gesellschafter engen vertraglichen Bindungen und Auflagen für die Gewinnverwendung unterwerfen. Beschränkungen bei der Gewinnausschüttung halten finanzielle Mittel im Betrieb, damit diese dort für Investitionen und Arbeitsplätze eingesetzt werden können. Der Verkauf eines Anteils des Familienbetriebes ist in der Regel nicht oder nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich. Verhindert wird damit ein Kapitalabfluss aus dem Unternehmen. Dieser Faktor müsste ein Gutachten zum Verkehrswert berücksichtigen. Das aktuelle Bewertungsrecht lässt dies aber nicht zu. Derzeit gleichen die Verschonungsregelungen in der Erbschaftsteuer das Problem aus. Das neue Erbschaftsteuergesetz wird die bisherigen Verschonungsregeln jedoch ändern – die unrealistische Bewertung wird künftig deutlich spürbar.

Niedrige Zinsen schaffen überhöhte Verkehrswerte

Anstelle eines teuren Gutachtens nutzen viele kleine und mittelständische Unternehmen für die Ermittlung des Verkehrswertes das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren. Dabei wird, grob gesagt, ein Kapitalisierungsfaktor aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank hergeleitet. Als das Verfahren 2008 entwickelt wurde, lag der Faktor bei 11, inzwischen liegt er bei 18,2. Denn: Sinkt der Zins, erhöht sich der Faktor und damit der Wert des Unternehmens. Dieses Verfahren ist zwar unbürokratisch, führt in der Praxis jedoch zu völlig überhöhten Werten. Allein von 2014 auf 2015 stieg der so berechnete durchschnittliche Wert von Betrieben in Deutschland um 30 Prozent, ohne dass eine Änderung der Marktsituation dies auch nur in Ansätzen widerspiegelt.

Verschonung von Betriebsvermögen auf der Kippe

Mit den Einschränkungen der bisherigen Verschonungsregelungen – so wie im aktuellen Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuer vorgesehen – wird die problematische gesetzliche Unternehmensbewertung für die Familienunternehmen zu einem ernsten Problem. Aus Sicht des DIHK sollte der Gesetzgeber mit der Anpassung der Erbschaftsteuer eine Korrektur des Bewertungsgesetzes verabschieden. Beschränkungen in der Verfügung über das Betriebsvermögen müssten bereits in der Bewertung berücksichtigt werden. Zudem müsste der Kapitalisierungsfaktor so angepasst werden, dass selbst bei niedrigen Zinsen keine Mondpreise für Unternehmen entstehen.

(DIHK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank