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20.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensberichterstattung: DRSC zum EU Fitness-Check

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©kebox/fotolia.com

Die Fachausschüsse des DRSC haben ihre Beratungen zur Konsultation der EU-Kommission „Fitness Check on the EU framework for public reporting by companies“ abgeschlossen. Auch wenn die Fachausschüsse der Eignungsprüfung im Grundsatz positiv gegenüberstehen, geben einige Elemente dieser Konsultation Anlass zu Kritik.

Die Europäische Kommission hat am 21.03.2018 die Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung mit der Veröffentlichung des Konsultationsdokuments offiziell eingeleitet. Das DRSC kritisiert unter anderem die erneute Befassung mit der IAS-VO – wenige Jahre nach der letzten Evaluation. Die Fachausschüsse sprechen sich ausdrücklich gegen einen Indossierungsprozess aus, der Änderungen an verabschiedeten IFRS für den europäischen Rechtsraum zulässt.

Offenlegungsvorschriften überdenken

Weiterhin sollte die EU aufsichtsrechtliche Offenlegungsvorschriften überdenken, um bestehende Überschneidungen und Doppelanforderungen mit den Rechnungslegungsvorschriften zu beseitigen. Kritisiert wird auch, dass die Kommission die Level-2- und Level-3-Vorschriften nicht in den Fitness-Check einbezieht, denn gerade hier sind Widersprüche und Inkohärenzen anzutreffen. Die Fachausschüsse warnen die EU-Kommission außerdem vor vorschnellen Regulierungsaktivitäten betreffend die Bankbilanz-RL und Versicherungsbilanz-RL sowie die CSR-Berichterstattung.

Die Konsultation der EU-Kommission läuft noch bis zum 21.07.2018. Das DRSC würde es begrüßen, wenn sich zahlreiche Organisationen daran beteiligten.

(DRSC vom 18.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


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