• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmen wollen mehr Mitarbeiter einstellen

28.12.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Unternehmen wollen mehr Mitarbeiter einstellen

Beitrag mit Bild

Das ifo Beschäftigungsbarometer im Dezember 2015.

Die deutschen Firmen schaffen weiter neue Arbeitsplätze. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Dezember auf 110,5 Punkte, von 109,9 im Vormonat. Das ist der höchste Wert seit 2011.

Das ifo Beschäftigungsbarometer basiert auf ca. 9.500 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Groß- und Einzelhandels und des Dienstleistungssektors. Die Unternehmen werden gebeten ihre Beschäftigtenplanungen für die nächsten drei Monate mitzuteilen.

Hohe Beschäftigungsquote in allen Branchen

Wie in den Vormonaten trägt der Dienstleistungssektor am meisten zum Beschäftigungsboom bei. Der Höchststand vom Vormonat konnte im Dezember 2015 nochmals übertroffen werden. Gleiches gilt für die Bauwirtschaft. Wegen des milden Wetters werden weiterhin Arbeitskräfte gesucht. Trotz etwas eingetrübter Stimmung im Handel wollen auch die Groß- und Einzelhändler mehr Personal einstellen. Die positive Entwicklung bleibt nur in der Industrie schwach ausgeprägt.

(ifo Institut vom 23.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht