• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmen wollen Homeoffice dauerhaft ausweiten

15.07.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Unternehmen wollen Homeoffice dauerhaft ausweiten

Beitrag mit Bild

©Artur Szczybylo/123rf.com

Knapp über die Hälfte (54 %) der Unternehmen in Deutschland wollen Homeoffice dauerhaft stärker etablieren. Dies zeigt eine Studie des ifo Instituts. Die Corona-Krise könnte damit einen dauerhaften Schub fürs Homeoffice bedeuten.

Daten aus der ifo-Befragung zeigen, dass drei Viertel der Unternehmen in Deutschland zur Bewältigung der Krise Teile ihrer Belegschaft ins Homeoffice geschickt haben. In einer Umfrage unter den Mitgliedern des beruflichen Netzwerks LinkedIn gab knapp die Hälfte der Mitglieder in Deutschland an, aufgrund der Pandemie ins Heimbüro gewechselt zu sein.

Neuorganisation der Arbeit

Für viele Unternehmen ging die Umstellung mit beträchtlichen Investitionen in digitale Infrastruktur und neue Kommunikationstechnologie einher. Diese Neuorganisation der Arbeit wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr vollständig rückgängig gemacht. Davon ist Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums für Industrieökonomik und neue Technologien und Koautor der Studie, überzeugt. 56 % der Beschäftigten in Deutschland könnten laut der ifo Studie zeitweise von zu Hause arbeiten. Vor der Corona-Pandemie wurde nur etwa die Hälfte dieses Potenzials ausgenutzt.

Präsenzarbeit und Homeoffice

Zudem zeigt eine Auswertung von Stellenanzeigen und Jobsuchenden auf LinkedIn, dass die Aufrufe von Stellen, die zur Arbeit im Homeoffice ausgeschrieben sind, um mehr als das Doppelte gestiegen sind. „Dass Jobs in Zukunft vollständig ins Homeoffice verlagert werden, dürfte dennoch die Ausnahme bleiben“, erläutert Jean-Victor Alipour, Koautor der ifo-Studie. „Zum einen wissen wir, dass der Mangel an sozialen Kontakten dauerhaft eine Belastung sein kann, zum anderen lässt sich kreativer Austausch und der Transfer von Ideen und Wissen nicht vollständig ins Digitale verlagern. Es ist wahrscheinlicher, dass sich hybride Arbeitsmodelle zwischen Präsenzarbeit und Homeoffice durchsetzen. Durch sie lassen sich die Vorzüge von Autonomie und Flexibilität im Homeoffice und die des sozialen Austauschs im Betrieb vereinen.“

(ifo Institut, PM vom 13.07.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)