• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitalisierung: Unternehmen vernachlässigen steuerliche Aspekte

24.10.2017

Meldung, Steuerrecht

Digitalisierung: Unternehmen vernachlässigen steuerliche Aspekte

Beitrag mit Bild

©KonstantinHermann/fotolia.com

Die Digitalisierung ist zwar als Thema in den Steuerabteilungen angekommen, doch die Umsetzung fehlt. 78 % der Unternehmen haben Routineprozesse bei der Steuer noch nicht automatisiert und nur 22 % der Steuerabteilungen sind überhaupt in die Digitalisierungsstrategie eingebunden, zeigt eine aktuelle EY-Studie.

Mit der Digitalisierung entstehen neue Produkte, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten. Steuerliche Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle, werden aber häufig nicht berücksichtigt: Zwar haben 61 % der Unternehmen bereits eine Digitalisierungsstrategie entwickelt, dennoch ziehen nur 22 % der Unternehmen ihre Steuerabteilungen fachlich hinzu, wie die aktuelle EY-Studie „Digitalisierung hält Einzug in die Steuerabteilung“ zeigt. Dafür wurden 1180 Führungskräfte aus den Steuerabteilungen großer Unternehmen in Deutschland befragt.

„Steuerabteilungen müssen sich stärker digital ausrichten“

„Das Know-how der Steuerabteilung wird bei neuen digitalen Services meist nicht genutzt. Unternehmen konzentrieren sich auf Innovationen, übersehen dabei aber häufig zentrale steuerliche Auswirkungen“, kritisiert Florian Buschbacher, Partner Tax Technology & Analytics Leader EMEIA bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. Immerhin 72 % der Steuerabteilungen möchten in Zukunft Standardprozesse stärker automatisieren. Dabei wickeln derzeit 78 % nicht einmal einfache Arbeitsprozesse digital ab. „Die Steuerabteilungen müssen sich stärker digital ausrichten, nicht zuletzt auch, um die steigende Flut der Daten infolge der Digitalisierung zu bewältigen“, so Buschbacher.

Steuerliche Risiken frühzeitig erkennen

Doch derzeit bauen Steuerabteilungen zum Großteil noch auf manuelle Prozesse. Das gilt auch für Compliance-Managementsysteme, die sich viel leichter installieren lassen, wenn Prozesse automatisiert ablaufen. Derzeit setzen 28 % die Digitalisierung für das Country-to-Country-Reporting ein. Mit Hilfe digitaler Echtzeit-Prozesse lässt sich ein Alarmsystem installieren, das hilft, auch im Steuerbereich verlässlich Compliance-konform zu arbeiten. Es weist beispielsweise darauf hin, wenn ein Mitarbeiter schon mehr als 30 Tage in einem Land tätig ist. Denn ab 40 Tagen entsteht oft eine Betriebsstätte mit steuerlichen Konsequenzen.

(EY, PM vom 16.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)