• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitalisierung: Unternehmen vernachlässigen steuerliche Aspekte

24.10.2017

Meldung, Steuerrecht

Digitalisierung: Unternehmen vernachlässigen steuerliche Aspekte

Beitrag mit Bild

©KonstantinHermann/fotolia.com

Die Digitalisierung ist zwar als Thema in den Steuerabteilungen angekommen, doch die Umsetzung fehlt. 78 % der Unternehmen haben Routineprozesse bei der Steuer noch nicht automatisiert und nur 22 % der Steuerabteilungen sind überhaupt in die Digitalisierungsstrategie eingebunden, zeigt eine aktuelle EY-Studie.

Mit der Digitalisierung entstehen neue Produkte, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten. Steuerliche Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle, werden aber häufig nicht berücksichtigt: Zwar haben 61 % der Unternehmen bereits eine Digitalisierungsstrategie entwickelt, dennoch ziehen nur 22 % der Unternehmen ihre Steuerabteilungen fachlich hinzu, wie die aktuelle EY-Studie „Digitalisierung hält Einzug in die Steuerabteilung“ zeigt. Dafür wurden 1180 Führungskräfte aus den Steuerabteilungen großer Unternehmen in Deutschland befragt.

„Steuerabteilungen müssen sich stärker digital ausrichten“

„Das Know-how der Steuerabteilung wird bei neuen digitalen Services meist nicht genutzt. Unternehmen konzentrieren sich auf Innovationen, übersehen dabei aber häufig zentrale steuerliche Auswirkungen“, kritisiert Florian Buschbacher, Partner Tax Technology & Analytics Leader EMEIA bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. Immerhin 72 % der Steuerabteilungen möchten in Zukunft Standardprozesse stärker automatisieren. Dabei wickeln derzeit 78 % nicht einmal einfache Arbeitsprozesse digital ab. „Die Steuerabteilungen müssen sich stärker digital ausrichten, nicht zuletzt auch, um die steigende Flut der Daten infolge der Digitalisierung zu bewältigen“, so Buschbacher.

Steuerliche Risiken frühzeitig erkennen

Doch derzeit bauen Steuerabteilungen zum Großteil noch auf manuelle Prozesse. Das gilt auch für Compliance-Managementsysteme, die sich viel leichter installieren lassen, wenn Prozesse automatisiert ablaufen. Derzeit setzen 28 % die Digitalisierung für das Country-to-Country-Reporting ein. Mit Hilfe digitaler Echtzeit-Prozesse lässt sich ein Alarmsystem installieren, das hilft, auch im Steuerbereich verlässlich Compliance-konform zu arbeiten. Es weist beispielsweise darauf hin, wenn ein Mitarbeiter schon mehr als 30 Tage in einem Land tätig ist. Denn ab 40 Tagen entsteht oft eine Betriebsstätte mit steuerlichen Konsequenzen.

(EY, PM vom 16.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.02.2026

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Der BFH stellt unmissverständlich klar, dass Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen.

weiterlesen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Steuerboard

Annabel Graß


05.02.2026

FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Mit vorläufig nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.09.2025 (3 K 459/24 Erb) entschied das FG Münster, dass bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, eines Hofes i.S.d. HöfO, durch einen Elternteil an das Kind mit Vereinbarung eines lebenslangen Altenteils für beide Elternteile keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einen an den anderen Ehegatten vorliegt, sofern dieser nicht über die ihm eingeräumten Rechte und Leistungen frei verfügen kann.

weiterlesen
FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)