31.01.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Unternehmen suchen immer mehr Personal

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die deutschen Unternehmen suchen immer mehr Personal. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Januar auf den neuen Rekord von 113,8 Punkten, nach 113,6 Punkten im Dezember. Die Hausse auf dem deutschen Arbeitsmarkt geht weiter.

Im Handel, im Baugewerbe und im Dienstleistungssektor wollen die Unternehmer die Suche nach neuen Mitarbeitern weiter intensivieren. In allen drei Branchen erreicht das Barometer einen neuen Rekordwert. Insbesondere Zeitarbeitsfirmen wollen ihren Mitarbeiterstamm vergrößern. Nach zuletzt sieben Anstiegen in Folge gab das Barometer in der Industrie jedoch deutlich nach. Die Einstellungsbereitschaft bleibt jedoch expansiv ausgerichtet, nur wird Beschäftigung nun langsamer wachsen als zuvor.

Arbeitskräftenachfrage

Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermeldet, dass die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern auf sehr hohem Niveau bleibt. Im Januar waren 736.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, (+)89.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich die Nachfrage gegenüber dem Vormonat um (+)2.000 erhöht. Der Stellenindex der BA (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – hat im Januar leicht um einen Punkt nachgegeben. Der Vorjahreswert wird damit um 26 Punkte übertroffen.

(ifo Institut, PM vom 29.01.2018 / BA, PM vom 31.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gem. § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht