05.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Unternehmen setzen auf Weiterbildung 4.0

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Die deutschen Firmen investieren 33,5 Milliarden Euro in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter – auch um sie fit für die Digitalisierung zu machen. Zugleich setzen Unternehmen immer stärker auf neue, digitale Lernformate, wie die aktuelle Weiterbildungserhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zeigt.

Die Digitalisierung macht die Weiterbildung besonders notwendig und erleichtert sie gleichermaßen. So steigt durch die schnelle technische Entwicklung einerseits der Bedarf, Mitarbeiter zu qualifizieren. Andererseits werden die Möglichkeiten der digitalen Bildung vielfältiger. Dies spiegelt sich in der Befragung wider: Unternehmen, die mit digitaler Technologie produzieren, investieren mehr Zeit und Geld in Weiterbildung als andere Betriebe. „Größter Vorteil des digitalen Lernens ist, dass es sich leicht in den Arbeitsalltag integrieren lässt“, erklärt IW-Wissenschaftlerin Susanne Seyda.

Digitale Fortbildungsformate sind hochflexibel

Mitarbeiter können es zeitlich und räumlich flexibel einsetzen, Lerninhalte individuell zusammenstellen und so an ihren jeweiligen Bedarf anpassen. Rund die Hälfte der Unternehmen nutzt Lernvideos, Onlinekurse oder computerbasierte Selbstlernprogramme, 30 % bieten unter anderem Apps an. Doch ganz auf klassische Seminare verzichten wollen die Betriebe nicht. „In den Firmen setzt sich immer stärker ein Mix aus bewährten Angeboten und neuen Techniken durch“, so Seyda. Am häufigsten geht es bei der Weiterbildung neben dem beruflichen Fachwissen um die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Auch die IT-Kenntnisse der Mitarbeiter werden beständig ausgebaut.

Wer gibt wie viel aus?

Kleine und mittlere Unternehmen investieren besonders viel in die Weiterbildung – pro Mitarbeiter durchschnittlich 1.167 Euro jährlich. Großunternehmen geben rund 150 Euro weniger aus. Eine Erklärung hierfür ist der Fachkräftemangel und die Schwierigkeiten kleinerer Unternehmen, passendes Personal zu finden. „Das beständige Weiterbilden hilft den Firmen, qualifiziertes Personal an sich zu binden“, bestätigt Seyda.

(IW Köln, PM vom 04.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank