• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmen schöpfen das Potenzial von Mitarbeiterbefragungen nicht aus

21.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Unternehmen schöpfen das Potenzial von Mitarbeiterbefragungen nicht aus

Beitrag mit Bild

©ra2studio/fotolia.com

Beim Thema Mitarbeiterbefragung agieren die meisten Unternehmen wenig vorausschauend und nutzen das Potenzial neuester Befragungsmöglichkeiten kaum, zeigt der aktuelle Befragungsmonitor von Willis Towers Watson, an dem 114 Großunternehmen verschiedener Branchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz teilgenommen haben.

Fast jedes zweite Unternehmen nutzt neue Befragungstechniken wie Listening-Strategien oder Pulse Checks. Auch neue Technologien wie Self-Service-Tools, bei denen Mitarbeiter die Befragung selbst durchführen können, kommen bei rund der Hälfte der Unternehmen zum Einsatz. Ob Benchmarks oder technische Lösungen: Bei der Nutzung neuer Befragungsmöglichkeiten gibt es eine Zweiteilung unter den Unternehmen. Bei 43 % sind beispielsweise Listening-Strategien, die Nutzung von Software zur Befragung in Eigenregie (Self-Service) oder auch eine zentrale Steuerung aller Befragungsaktivitäten etablierte Praxis. Auf der anderen Seite geben 37 % an, keine Listening Strategie zu haben, 49 % steuern ihre Befragungsaktivitäten nicht zentral und 43 % verfügen nicht über Self-Service-Technologien.

Potenzial der verfügbaren Technologien wird nicht genutzt

„Die Studie zeigt deutlich einen Unterschied zwischen den Unternehmen, die bei Befragungen eher einen traditionellen Ansatz verfolgen, und denjenigen, die schon modernere Ansätze verfolgen“, erklärt Frank Hoyck, Leiter des Beratungsbereichs „Talent & Rewards“ bei Willis Towers Watson. „Wir sehen, dass sich bei einigen Unternehmen in Sachen Befragungspraxis zwar etwas tut. Die meisten nutzen aber nicht das volle Potenzial der verfügbaren Technologien.“ Die meisten Unternehmen haben jedoch erkannt, dass die klassische Vollbefragung nicht mehr ausreicht: Nur 6 % der Studienteilnehmer wollen sie künftig als einziges Befragungsinstrument nutzen. Das Gros der Unternehmen plant dagegen, sie durch schlanke Pulse Checks zu ergänzen (39 %) beziehungsweise komplett zu ersetzen (22 %).

Befragungen werden oft zu kurzfristig geplant

Bei der Nutzung neuer Befragungsmöglichkeiten steht bei den meisten Unternehmen Schnelligkeit und Agilität im Vordergrund. Beispiel Listening-Strategie: Mehr als 40 % der Unternehmen, die gerade eine Listening-Strategie entwickeln, planen Schwerpunkt, Inhalt, Art und Zeitpunkt der Befragung nicht einmal ein Jahr im Voraus. Bei Unternehmen, die bereits über eine Listening-Strategie verfügen, sind es sogar oft nur sechs Monate. „Um Fortschritte in regelmäßigen Abständen überprüfen und entsprechende Veränderungen umsetzen zu können, sollten Befragungen längerfristig – idealerweise zwei Jahre – szenariotechnisch geplant und dann regelmäßig anhand neuer Prioritäten angepasst werden“, so Dr. Roland Abel, Practice Leader Employee Insights Germany bei Willis Tower Watson.

Schnelllebigkeit und Komplexität im Arbeits- und Geschäftsalltag

Die kurzfristige Planung dürfte auch ein Grund dafür sein, dass die Unternehmen die neuen Befragungsmöglichkeiten kaum ausschöpfen – etwa Fortschrittsmessung, die Befragung spezieller Zielgruppen oder 360-Grad-Feedback. Um der zunehmenden Schnelllebigkeit und Komplexität sowie den ständigen Veränderungen im Arbeits- und Geschäftsalltag entgegenzuwirken, haben sich die meisten Unternehmen einem kulturellen Wandel verschrieben, der die Integration von Lösungen und nachhaltige Innovationen vorsieht. „Umso erstaunlicher ist es, dass sie beim Thema Mitarbeiterbefragung wenig vorausschauend agieren und das Potenzial der neuen Befragungsmöglichkeiten kaum nutzen“, sagt Hoyck. „Dabei müssten Befragungsprojekte genau diesen kulturellen Wandel vorantreiben, der die Belegschaft prägen soll.“

(Willis Towers Watson, PM vom 04.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht