02.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Unterbietungsrekorde bei der Kredithürde

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Für deutsche Unternehmen ist es so leicht wie nie, Bankkredite zu erhalten. Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland rast von einem Unterbietungsrekord in den nächsten, zeigen die Ergebnisse des ifo Konjunkturtests im Juni 2015.

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland ist im Juni auf 15,1 Prozent gefallen, nach 15,7 Prozent im Vormonat. Dies ist erneut ein historischer Tiefstand. Die Flutung Europas mit dem Geld der Europäischen Zentralbank zeigt Wirkung. Den deutschen Unternehmen wird das Geld schon fast aufgedrängt.

Kredithürde im Branchenvergleich

Im Verarbeitenden Gewerbe sank die Kredithürde erneut leicht auf 12,7 Prozent. Bei den Großfirmen fiel der Anteil der Firmen, die von Problemen bei der Kreditvergabe berichten, auf 7,2 Prozent. Auch bei den kleinen Firmen ging der Anteil deutlich zurück. Wie bereits im Vormonat stellen die mittelgroßen Firmen allerdings eine Ausnahme dar. Hier ist die Kredithürde erneut leicht angestiegen. Im Baugewerbe wurde mit 17,7 Prozent wie im Vormonat ein neuer historischer Tiefstand erreicht. Auch im Handel sank die Kredithürde um 0,8 Prozentpunkte auf 16,6 Prozent.

(ifo Institut / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


23.05.2025

100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

In gut 100 Tagen wird der EU Data Act verbindlich. Doch viele Unternehmen sind noch weit von der Umsetzung entfernt – mit weitreichenden Folgen.

weiterlesen
100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


23.05.2025

Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Arbeitnehmer – auch solche mit funktionsübergreifenden Rollen – können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein, wenn sie dort tatsächlich eingebunden sind.

weiterlesen
Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


22.05.2025

Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Wer Steuerentlastung nach dem Strom- oder Energiesteuergesetz beantragen will, sollte genau wissen, welches Hauptzollamt zuständig ist.

weiterlesen
Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank