13.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Unsicherheiten für Abschlussprüfer?

Beitrag mit Bild

Die Europäische Bankenaufsicht will die Kommunikation zwischen der Bankenaufsicht und den Bankenprüfern vereinheitlichen.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Leitlinien zur Kommunikation zwischen den Aufsichtsbehörden von Kreditinstituten und deren Abschlussprüfern entworfen. Sie sollen die bisher unterschiedlichen Kommunikationspraktiken in den Mitgliedstaaten vereinheitlichen.

Die Leitlinien sollen Artikel 12 Abs. 2 der Abschlussprüferverordnung durchsetzen und den „wirksamen Dialog“ zwischen den zuständigen Behörden und den Abschlussprüfern ausgestalten, für den beide Seiten verantwortlich sind. Der Entwurf sieht einen Rahmen für eine effektive Kommunikation vor, etwa zur Art der auszutauschenden Informationen, zu den Beteiligten sowie zur Form und Häufigkeit der Kommunikation.

Abschlussprüfer betroffen

Adressaten der Leitlinien werden zum einen die mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden sein, die eine adäquate Kommunikation mit Abschlussprüfern der von ihnen beaufsichtigten Kreditinstitute gewährleisten sollen. Angesprochen sind aber auch Abschlussprüfer, die nach den konkretisierenden Vorgaben der Aufsichtsbehörden an der Kommunikation mitwirken müssen.

Unsicherheiten für Verschwiegenheitspflicht

Die Rahmenvorgaben für die Aufsichtsbehörden gehen recht weit. Dies kann zu Unsicherheiten für den Abschlussprüfer mit Blick auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht führen. Das nationale Recht sieht einen derartigen Spielraum nicht vor. Daher sollten die vom Abschlussprüfer zu erteilenden Informationen auf die nach Artikel 12 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a) bis c) AP-VO vorgegebenen Aspekte beschränkt werden, also

  • Verstöße gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • wesentliche Gefährdungen der Fortführung des Kreditinstituts
  • Verweigerungen eines Prüfungsurteils/Erteilungen eines eingeschränkten/versagenden Bestätigungsvermerks.

Die Leitlinien sollen im letzten Quartal 2016 veröffentlicht werden.

(WPK vom 12.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)