13.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Unsicherheiten für Abschlussprüfer?

Beitrag mit Bild

Die Europäische Bankenaufsicht will die Kommunikation zwischen der Bankenaufsicht und den Bankenprüfern vereinheitlichen.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Leitlinien zur Kommunikation zwischen den Aufsichtsbehörden von Kreditinstituten und deren Abschlussprüfern entworfen. Sie sollen die bisher unterschiedlichen Kommunikationspraktiken in den Mitgliedstaaten vereinheitlichen.

Die Leitlinien sollen Artikel 12 Abs. 2 der Abschlussprüferverordnung durchsetzen und den „wirksamen Dialog“ zwischen den zuständigen Behörden und den Abschlussprüfern ausgestalten, für den beide Seiten verantwortlich sind. Der Entwurf sieht einen Rahmen für eine effektive Kommunikation vor, etwa zur Art der auszutauschenden Informationen, zu den Beteiligten sowie zur Form und Häufigkeit der Kommunikation.

Abschlussprüfer betroffen

Adressaten der Leitlinien werden zum einen die mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden sein, die eine adäquate Kommunikation mit Abschlussprüfern der von ihnen beaufsichtigten Kreditinstitute gewährleisten sollen. Angesprochen sind aber auch Abschlussprüfer, die nach den konkretisierenden Vorgaben der Aufsichtsbehörden an der Kommunikation mitwirken müssen.

Unsicherheiten für Verschwiegenheitspflicht

Die Rahmenvorgaben für die Aufsichtsbehörden gehen recht weit. Dies kann zu Unsicherheiten für den Abschlussprüfer mit Blick auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht führen. Das nationale Recht sieht einen derartigen Spielraum nicht vor. Daher sollten die vom Abschlussprüfer zu erteilenden Informationen auf die nach Artikel 12 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a) bis c) AP-VO vorgegebenen Aspekte beschränkt werden, also

  • Verstöße gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • wesentliche Gefährdungen der Fortführung des Kreditinstituts
  • Verweigerungen eines Prüfungsurteils/Erteilungen eines eingeschränkten/versagenden Bestätigungsvermerks.

Die Leitlinien sollen im letzten Quartal 2016 veröffentlicht werden.

(WPK vom 12.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht