13.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Unsicherheiten für Abschlussprüfer?

Beitrag mit Bild

Die Europäische Bankenaufsicht will die Kommunikation zwischen der Bankenaufsicht und den Bankenprüfern vereinheitlichen.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Leitlinien zur Kommunikation zwischen den Aufsichtsbehörden von Kreditinstituten und deren Abschlussprüfern entworfen. Sie sollen die bisher unterschiedlichen Kommunikationspraktiken in den Mitgliedstaaten vereinheitlichen.

Die Leitlinien sollen Artikel 12 Abs. 2 der Abschlussprüferverordnung durchsetzen und den „wirksamen Dialog“ zwischen den zuständigen Behörden und den Abschlussprüfern ausgestalten, für den beide Seiten verantwortlich sind. Der Entwurf sieht einen Rahmen für eine effektive Kommunikation vor, etwa zur Art der auszutauschenden Informationen, zu den Beteiligten sowie zur Form und Häufigkeit der Kommunikation.

Abschlussprüfer betroffen

Adressaten der Leitlinien werden zum einen die mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden sein, die eine adäquate Kommunikation mit Abschlussprüfern der von ihnen beaufsichtigten Kreditinstitute gewährleisten sollen. Angesprochen sind aber auch Abschlussprüfer, die nach den konkretisierenden Vorgaben der Aufsichtsbehörden an der Kommunikation mitwirken müssen.

Unsicherheiten für Verschwiegenheitspflicht

Die Rahmenvorgaben für die Aufsichtsbehörden gehen recht weit. Dies kann zu Unsicherheiten für den Abschlussprüfer mit Blick auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht führen. Das nationale Recht sieht einen derartigen Spielraum nicht vor. Daher sollten die vom Abschlussprüfer zu erteilenden Informationen auf die nach Artikel 12 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a) bis c) AP-VO vorgegebenen Aspekte beschränkt werden, also

  • Verstöße gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • wesentliche Gefährdungen der Fortführung des Kreditinstituts
  • Verweigerungen eines Prüfungsurteils/Erteilungen eines eingeschränkten/versagenden Bestätigungsvermerks.

Die Leitlinien sollen im letzten Quartal 2016 veröffentlicht werden.

(WPK vom 12.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)