• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unshell: EU-Kommission sagt Briefkastenfirmen den Kampf an

26.01.2022

Meldung, Steuerrecht

Unshell: EU-Kommission sagt Briefkastenfirmen den Kampf an

Der Brüsseler EU-Jargon ist um einen weiteren Begriff reicher. Unshell bezeichnet den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen (engl. „shell companies“).

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Der am 23.12.2021 veröffentlichte Vorschlag darf als einträgliches Weihnachtsgeschenk der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten angesehen werden. Er soll sicherstellen, dass Unternehmen in der EU, die keine oder nur eine minimale Geschäftstätigkeit unterhalten, keine Steuervorteile mehr in Anspruch nehmen können.

Nach dem Vorschlag sollen nationale Steuerbehörden Briefkastenfirmen anhand einer Reihe objektiver Indikatoren in Bezug auf Unternehmenseinkünfte, Personal oder Firmenräumlichkeiten leichter identifizieren können. Zur Ermittlung einer Briefkastenfirma ist eine Abfrage von Indikatoren in drei verschiedenen Meldefiltern, sog. Gateways, vorgesehen.

Überwachungs- und Berichterstattungspflichten

Das erste Gateway, eine Meldeverpflichtung, dem sämtliche Unternehmen unterliegen, soll diejenigen Unternehmen filtern, bei denen mehr als 75 % der Gesamterträge in den vorangegangenen beiden Steuerjahren nicht aus der Geschäftstätigkeit stammen oder bei denen mehr als 75 % ihrer Vermögenswerte Immobilien oder sonstige Vermögenswerte von besonders hohem Wert darstellen.

Das zweite Gateway soll diejenigen Unternehmen filtern, bei denen die relevanten Einkünfte durch Transaktionen in Zusammenhang mit einer anderen Rechtsordnung erfolgen oder deren Einkünfte an ein anderes, im Ausland ansässiges Unternehmen weitergeleitet werden.

Das dritte Gateway soll schließlich Unternehmen filtern, bei denen die Geschäftsleitung und Verwaltung nicht intern erfolgt.

Das „Unshell proposal“ der EU

Ein Unternehmen, das alle drei Gateways passiert hat, unterliegt dann der Verpflichtung, in seiner Steuererklärung zusätzliche Informationen zu den Indikatoren zu melden und entsprechende Belege beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen die Vorgaben dieser Indikatoren nicht, soll davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Briefkastenfirma handelt. In diesem Fall soll ein Unternehmen unter anderem keine Steuererleichterungen oder Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen können. Außerdem sollen Zahlungen an Drittländer nicht so behandelt werden, als würden sie über die Briefkastenfirma abgewickelt, sondern der Quellensteuer unterliegen.

Es ist davon auszugehen, dass ab dem 01.01.2024 die Meldevorgänge gegenüber den Steuerbehörden vom Berufstand vorzunehmen wären. Das „Unshell factsheet“ der EU finden Sie hier.


DStV vom 17.01.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank