• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unfallversicherungsschutz gilt auch am „Probearbeitstag“

23.08.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Unfallversicherungsschutz gilt auch am „Probearbeitstag“

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

In dem Streitfall hatte der Kläger nicht als Beschäftigter unter Versicherungsschutz gestanden, als er an dem „Probearbeitstag“ Mülltonnen transportierte und dabei vom Lkw stürzte. Ein Beschäftigungsverhältnis lag nicht vor, weil der Kläger noch nicht auf Dauer in den Betrieb des Entsorgungsunternehmers eingegliedert war.

Probearbeiter gilt als „Wie-Beschäftigter“

Da der Kläger aber eine dem Entsorgungsunternehmer dienende, dessen Willen entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht hat, die einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ähnlich ist, war der Kläger als „Wie-Beschäftigter“ gesetzlich unfallversichert, entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 20.08.2019 (B 2 U 1/18 R).

Wirtschaftlicher Wert für das Unternehmen

Insbesondere lag die Tätigkeit nicht nur im Eigeninteresse des Klägers, eine dauerhafte Beschäftigung zu erlangen. Denn der Probearbeitstag sollte gerade auch dem Unternehmer die Auswahl eines geeigneten Bewerbers ermöglichen und hatte damit für ihn einen objektiv wirtschaftlichen Wert.

(BSG, PM vom 20.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


29.07.2026

BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren

Werden im Rahmen einer Schenkung oder eines Nachlasses Grundstücke unentgeltlich übertragen, ist deren Wert für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwecke zu ermitteln.

weiterlesen
BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


29.07.2026

BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen

Jährliche Verwaltungsentgelte für Riester-Bausparverträge dürfen nicht pauschal auf die Kunden abgewälzt werden.

weiterlesen
BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


29.07.2026

Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation

Neue ESRS sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Drittstaatenunternehmen in der EU konkretisieren.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht