• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unfallversicherung: Gefahrtarif bei veränderten Arbeitsinhalten

18.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Unfallversicherung: Gefahrtarif bei veränderten Arbeitsinhalten

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Verlagert ein Textilunternehmen seine Produktion in Billiglohnländer, ist der Gefahrtarif zur Berechnung der Unfallversicherungsbeiträge nach dem geringeren Gefährdungspotential der verbleibenden logistischen und vertrieblichen Tätigkeiten am Stammsitz der Firma zu bestimmen.

Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines sauerländischen Strumpfherstellers mit Urteil vom 03.07.2017 (S 17 U 587/12) entschieden, der sich mit seiner Klage dagegen wehrte, dass die Berufsgenossenschaft (BG) bei der Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung Gefahrtarifstellen verwendete, die auf die physische Erzeugung von Produkten abstellten.

Vom Produzent zum Händler

Das Unternehmen machte geltend, nunmehr ein Handelsunternehmen zu sein, das den Vertrieb von Waren betreibe und nur noch in geringem Umfang selbst Waren produziere. Das Sozialgericht Dortmund gab der Klage im Wesentlichen statt und verpflichtete die BG, die verbleibenden Arbeitsplätze in Logistik und Vertrieb nicht Gefahrtarifstellen des Produktionsbereiches, sondern ihrem geringeren Gefahrenpotential entsprechend denen des Handelsbereiches zuzuordnen.

Aufgabenfelder der Arbeitnehmer wesentlich

Die BG habe die konkreten Aufgabenfelder der Arbeitnehmer genauer in den Blick zu nehmen, so die Sozialrichter, um den Veränderungen der Arbeitswelt durch das mit der Globalisierung einhergehende Verschieben von Produktionsprozessen in Billiglohnländer Rechnung zu tragen.

(SG Dortmund, PM vom 18.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)