08.12.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Unfallereignis muss im Vollbeweis feststehen

Beitrag mit Bild

©RioPatuca Images/fotolia.com

Das Sozialgericht Speyer hat sich mit der Ablehnung eines Arbeitsunfalls mangels Nichtvorliegens des behaupteten Unfallereignisses im Vollbeweis  beschäftigt. Konkret ging es um einen Treppensturz im Dienstgebäude.

Das Sozialgericht Speyer hatte im Urteil vom 03.11.2020 (S 12 U 188/19) über die Feststellung eines Arbeitsunfalls zu entscheiden. Der Kläger, ein ehemaliger Beigeordneter einer Verbandsgemeinde, gab an, auf der Rathaustreppe gestürzt zu sein.

Das Gericht hielt die Klage nach umfassender Beweisaufnahme für unbegründet. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müsse das „Unfallereignis“ im Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen. Dafür sei zwar keine absolute Gewissheit erforderlich; verbliebene Restzweifel seien bei einem Vollbeweis jedoch nur solange unschädlich, wie sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten würden.

Vollbeweis eines Unfallereignisses muss vorliegen

Solche ganz erheblichen Zweifel seien im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände und nach der allgemeinen Lebenserfahrung jedoch verblieben, sodass das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht mit dem notwendigen Vollbeweis festgestellt werden könne.

Zwar existiere keine Beweisregel, dass den Erstangaben nach einem Unfallereignis stets die größte Beweiskraft zukommt. Vielmehr sei immer der vollständige Sachverhalt zu ermitteln, auch wenn erst im späteren zeitlichen Verlauf ein Unfallereignis geschildert und daher ein gewisser „Lernprozess“ vermutet wird. Trage jedoch auch die spätere Darstellung der Ereignisse nicht die festgestellten medizinischen Befunde und Diagnosen, sei der notwendige Vollbeweis eines Unfallereignisses nicht geführt.

Gegen die Entscheidung wurde das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

(SG Speyer, PM vom 04.12.2020/RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)