• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unfall auf dem Heimweg – auch bei kleinem Umweg entfällt Versicherungsschutz

01.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Unfall auf dem Heimweg – auch bei kleinem Umweg entfällt Versicherungsschutz

Beitrag mit Bild

©RioPatuca Images/fotolia.com

Das Sozialgericht Landshut hat entschieden, dass die Suche nach dem Haustier auf dem Nachhauseweg von der Arbeit nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegt.

Wenn ein Arbeitnehmer auf direktem Weg von der Arbeit nach Hause – oder umgekehrt – einen Unfall hat, einen sog. Wegeunfall, ist dieser einem Arbeitsunfall gleichgestellt und durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Im Streitfall kam ein Arbeitnehmer nach seiner Spätschicht zu Hause an und ging auf einem gepflasterten Gehweg in Richtung Haustür. Da fiel ihm ein, er müsse nach seiner Katze Ausschau halten. Hierzu betrat er den neben dem Gehweg befindlichen Rasen. Etwa einen Meter neben dem Gehweg rutschte er auf dem nassen Rasen aus und zog sich dabei eine Schulterverletzung zu.

Privater Umweg – Versicherungsschutz beendet

Das SG Landshut hat den Versicherungsschutz mit Urteil vom 31.07.2017 (S 13 U 243/16) verneint. Nach Auffassung des Sozialgerichts kann jede privat motivierte Verrichtung den Versicherungsschutz sofort beenden. Zum Zweck einer privaten Verrichtung sei nicht einmal der geringste Umweg ohne Folgen für den Versicherungsschutz. Nicht schon allein der Gedanke an die Katze, aber bereits der erste Schritt zum Zweck ihrer Suche sei somit unversichert gewesen.

(SG Landshut, PM vom 31.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank