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19.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Unerwünschte Werbung in automatischen E-Mails

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Unternehmen müssen handeln: Soweit in automatisch generierten E-Mails Werbung eingebunden wird, muss jeder Widerspruch des Empfängers zu einer unverzüglichen Sperrung der betreffenden E-Mail-Adresse führen.

Der BGH hat sich erstmalig zur Frage der Persönlichkeitsverletzung durch Werbung in automatisch generierten Antwort-E-Mails geäußert. Unternehmen sollten nun unbedingt darauf reagieren.

Nach Ansicht des BGH verletzen automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat (Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15).

Welche Folgen das Urteil für die weitverbreitete Praxis der Bestätigungs-E-Mails hat, wird im Kurzkommentar von RA Dr. Hans M. Wulf in DER BETRIEB vom 15.04.2016, Heft 15, Seite 882 oder online unter Dokumentennummer DB1196610 dargestellt.


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