• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Uneinheitliche PIE-Definition sorgt weiter für Diskussionen: WPK und IDW fordern Nachbesserungen

31.03.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Uneinheitliche PIE-Definition sorgt weiter für Diskussionen: WPK und IDW fordern Nachbesserungen

Die uneinheitliche Definition der „Public Interest Entity“ (PIE) stößt bei deutschen Prüferorganisationen auf Kritik. WPK und IDW fordern mehr Klarheit und eine bessere Abstimmung zwischen den internationalen Gremien.

Beitrag mit Bild

©Butch/fotolia.com

Die geplanten Änderungen internationaler Prüfungsstandards im Zuge des sogenannten PIE-Track-2-Projekts stoßen auf Kritik und Verbesserungsvorschläge. Sowohl die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben zur jüngsten Konsultation des IAASB Stellung genommen.

Hintergrund der Konsultation

Am 10.02.2025 veröffentlichte das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) eine Post-Exposure-Konsultation zu eng begrenzten Änderungen an den International Standards on Quality Management (ISQMs) und den International Standards on Auditing (ISAs). Die Anpassungen betreffen vor allem die Begriffsdefinitionen von „listed entity“ und „public interest entity“ (PIE) im Lichte der neuen Vorgaben des IESBA Code. Ziel ist es, die Standards an die überarbeiteten Definitionen anzupassen.

WPK fordert Klarstellung und weitere Harmonisierung

Die WPK äußert ihr Bedauern darüber, dass es bisher nicht gelungen ist, eine einheitliche PIE-Definition zwischen IAASB und IESBA zu erreichen. Sie fordert in ihrer Stellungnahme eindringlich, die Bemühungen in dieser Richtung fortzusetzen.

Kritisch sieht die WPK auch die praktische Umsetzung: Zwar sollen die strengeren Anforderungen künftig nur noch für „publicly traded entities“ gelten, doch da dieser Begriff im EU-Recht nicht definiert ist, bleibt unklar, welche Unternehmen tatsächlich betroffen sind. Die WPK plädiert deshalb für eine Klarstellung: Die Anforderungen sollten nur für solche Unternehmen gelten, die sowohl öffentlich gehandelt werden als auch gemäß nationalem Recht als PIEs gelten.

IDW betont technische und strategische Bedenken

Das IDW unterstützt grundsätzlich die Entscheidung, statt des Begriffs „listed entity“ den moderneren Begriff „publicly traded entity“ zu verwenden. Gleichzeitig äußert es jedoch Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der Begründung dieser Wahl.

Auch das IDW hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass eine kohärente Abstimmung zwischen IAASB und IESBA notwendig sei. Es warnt davor, Definitionen des IESBA unreflektiert in IAASB-Standards zu übernehmen, da beide Organisationen unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen – insbesondere im Umgang mit gesetzlichen Vorgaben.

Fazit

Beide Organisationen – WPK und IDW – fordern vom IAASB mehr Klarheit, Kohärenz und internationale Abstimmung. Die finale Ausgestaltung der Änderungen im PIE-Track-2-Projekt bleibt somit ein sensibles Thema, das sowohl technische Präzision als auch regulatorische Konsistenz verlangt.


WPK und IDW vom 27.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Julia Hotze / Benedikt Reißnecker


12.11.2025

Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Das BAG hat sein Momentum verpasst, das Nichtigkeitsdogma im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu hinterfragen.

weiterlesen
Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Meldung

©beebright/fotolia.com


12.11.2025

BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Die Wirtschaft macht Fortschritte bei der Cybersicherheit, bleibt aber vor allem durch ungeschützte Systeme und mangelhafte Schutzmaßnahmen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe.

weiterlesen
BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Meldung

©estations/fotolia.com


12.11.2025

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben künftig bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis Ende 2035.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank