• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unangemessene Benachteiligung bei der Hinterbliebenenversorgung

23.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Unangemessene Benachteiligung bei der Hinterbliebenenversorgung

Beitrag mit Bild

Witwenrente ist in Altfällen nur zu gewähren, wenn die Ehe bereits während des Arbeitsverhältnisses bestanden hat.

Eine in AGB enthaltene Klausel, mit der nur der „jetzigen“ Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Im Streitfall war der Kläger von 1974 bis 1986 bei einem Werftunternehmen bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens beschäftigt. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 1983 erteilte die Arbeitgeberin dem Kläger eine Versorgungszusage. Deren AGB sehen vor, dass die „jetzige“ Ehefrau eine lebenslängliche Witwenrente erhalten soll, wenn die Ehe zwischenzeitlich nicht geschieden wird. Seit 2006 ist der Kläger in zweiter Ehe verheiratet. Der Kläger verlangte nun vom Pensions-Sicherungs-Verein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung die Feststellung, dass der Ehefrau, mit der er zum Zeitpunkt seines Ablebens verheiratet ist, eine Witwenrente zusteht.

Einschränkung nach AGB-Recht unwirksam

Die Versorgungszusage bezog sich nur auf die Ehefrau, mit der der Kläger am 1. Juli 1983 verheiratet war. Diese Einschränkung ist jedoch nach dem Recht der AGB gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und daher unwirksam, weil dafür keine berechtigten Gründe bestehen, stellte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil 3 AZR 297/15 vom 21.02.2017 klar.

Kein Erfolg im konkreten Fall

Dennoch wies das Bundesarbeitsgericht die Klage – ebenso wie die Vorinstanzen – ab. Da zum Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage im Jahr 1983 eine AGB-Kontrolle gesetzlich noch nicht vorgesehen war, ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, um die entstehende Lücke zu schließen. Bei Versorgungszusagen, die vor dem 1. Januar 2002 erteilt wurden, führt dies dazu, dass lediglich dann, wenn die Ehe bereits während des Arbeitsverhältnisses bestand, Rechte geltend gemacht werden können.

(BAG, PM vom 21.02.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank