• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umweltvereinigungen dürfen gegen „Abschalteinrichtungen“ klagen

11.11.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umweltvereinigungen dürfen gegen „Abschalteinrichtungen“ klagen

Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen „Abschalteinrichtungen“ ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können. Dies hat der EuGH klargestellt.

Beitrag mit Bild

©olando/fotolia.com

Der EuGH hat am 08.11.2022 in der Rechtssache C-873/19 Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass anerkannte Umweltvereinigungen in Einklang mit dem Übereinkommen von Aarhus die Möglichkeit haben müssen, die Einhaltung des EU-Umweltrechts überprüfen zu lassen.

Darum ging es im Streitfall

Die Deutsche Umwelthilfe hatte in dem zugrunde liegenden Fall die Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts angefochten, mit der es dem Autohersteller Volkswagen erlaubt wurde, eine bestimmte Software zur Verringerung des Recyclings von Schadstoffen je nach Außentemperatur zu verwenden.

Zur Klagebefugnis von Umweltvereinigungen

Die Bundesrepublik Deutschland hielt die Klage mangels Klagebefugnis jedoch für unzulässig. Der EuGH hat nun entschieden, dass nach dem Übereinkommen von Aarhus einer Umweltvereinigung, die nach nationalem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt ist, nicht verwehrt werden darf, eine Verwaltungsentscheidung vor einem nationalen Gericht anzufechten. Weiter entschied der EuGH, dass es sich bei der Software um eine Abschalteinrichtung handele. Deren Zulässigkeit müsse jedoch das nationale Gericht bewerten.


BRAK vom 10.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©macgyverhh/fotolia.com


18.12.2024

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 betreffen u.a. die Bilanzierung von Stromlieferverträgen, einschließlich der Eigenbedarfsausnahme.

weiterlesen
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Meldung

©Patrick Daxenbichler/fotolia.com


18.12.2024

Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Ab 2025 tritt eine wichtige Regelung für Unternehmer in Kraft: Elektronische Registrierkassen müssen zukünftig dem Finanzamt gemeldet werden.

weiterlesen
Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Rechtsboard

Anja Renz


17.12.2024

BAG zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Eine tarifvertragliche Regelung, die zur Voraussetzung für Überstundenzuschläge macht, dass die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte unzulässig. Dies gilt nach einem Urteil des BAG vom 05.12.2024 (8 AZR 370/20) jedenfalls dann, wenn die Differenzierung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

weiterlesen
BAG zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank