Von 2019 bis 2023 gab es im Durchschnitt 66 Umweltverbandsklagen pro Jahr. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/1152) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Bundesregierung verweist darin auf ein eigenes Monitoring seit Einführung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Jahr 2006, mit dem die erweiterte Vereins- beziehungsweise Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen erstmals in das deutsche Recht eingeführt wurde.
Umweltverbände klagen selten
Der vergleichsweise geringen Zahl von Umweltverbandsklagen stünden laut Statistischem Bundesamt insgesamt 179.410 Verfahren gegenüber, die von Verwaltungsgerichten in diesen fünf Jahren erledigt wurden, heißt es in der Antwort weiter. Die gesetzlichen Vorgaben zur Umweltverbandsklage bewirkten zudem keinen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Etwaige Mehraufwände bei Investitionen seien aufgrund eines späteren Eintritts von Rechtssicherheit isoliert schwer abgrenzbar. Dies gelte entsprechend für eventuelle Kosten der öffentlichen Hand, schreibt die Bundesregierung.
Klageflut? Verwaltungsgerichte sehen kaum Umweltverbandsklagen
Die AfD-Fraktion hatte sich unter anderem nach den zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand durch die Bearbeitung von Verbandsklagen sowie nach den volkswirtschaftlichen Kosten durch Verzögerungen oder Verhinderungen von Bauprojekten aufgrund von Verbandsklagen erkundigt.