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15.08.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umweltbonus: E-Auto-Förderung ab September 2023

Am 11.08.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt.

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©estations/fotolia.com

Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung am 26.07.2022 verständigt hatte. Neu ist, dass ab dem 01.09.2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen. Unternehmen kommen nicht mehr in den Genuss der Prämie.

So hoch ist der Umweltbonus

Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insg. 3,4 Mrd. Euro aufgestockt. Rund 3,09 Mrd. Euro wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 betragen 5 Mrd. Euro. Von Anfang 2023 an sinkt die E-Auto-Förderung für Pkw unter 40.000 Euro Nettolistenpreis von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro. Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, erhalten nur noch einen Zuschuss von 3.000 statt 5.000 Euro. Den Umweltbonus ist mit anderen Förderungen kombinierbar. Käuferinnen und Käufer können so ggf. von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWK abgeschlossen hat.

Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie hier.

Keine weitere Förderung von Plug-in-Fahrzeugen

Die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) soll am 31.12.2022 enden. Eine längere Förderung von PHEV in Abhängigkeit vom tatsächlichen elektrischen Fahranteil – wie im KoaV vorgesehen – würde in der Praxis zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen: Schnittstellen und das Auslesen am Auto oder „over the air“ und ein erhöhter administrativer Aufwand im BAFA wären nötig, um Datenschutzfragen zu genügen. Im Sinne einer möglichst schlanken Förderung, die angesichts ohnehin begrenzter Mittel den positiven Klimaschutzeffekt in den Mittelpunkt rückt, soll daher die Förderung von PHEV zum Jahreswechsel enden.

So geht es weiter

Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die Europäische Kommission die novellierte Förderrichtlinie noch auf ihre Beihilferelevanz hin überprüfen. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.


BMWK vom 11.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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