• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie geplant

28.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie geplant

Beitrag mit Bild

©3dkombinat/fotolia.com

Über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie (18/11495) hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung debattiert. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie umgesetzt und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz neu gefasst werden. Das bisherige Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, das der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Ersten Zahlungsdiensterichtlinie diente, soll damit aufgehoben werden.

Wettbewerb bei Zahlungsdienste verbessern

Die Bundesregierung will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten. „Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in der Begründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.

Mehr über das geplante Gesetzesvorhaben lesen Sie hier.

(Dt. Bundestag vom 23.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank