• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

05.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Beitrag mit Bild

Mit der Vierten Geldwäscherichtlinie zieht die EU die Zügel bei der Geldwäschebekämpfung an.

Ende 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgelegt.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Vierte Geldwäscherichtlinie (RL 2015/849) umzusetzen und Durchführungsregelungen zur Geldtransferverordnung (VO 2015/847) zu schaffen; die Umsetzungsfrist hierfür endet am 26.07.2017. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (bislang „Zentralstelle für Verdachtsmeldungen“) vom Bundeskriminalamt (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern) in die Generalzolldirektion und damit in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen überführt werden.

(RAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 1/2017 vom 04.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)