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05.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

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Mit der Vierten Geldwäscherichtlinie zieht die EU die Zügel bei der Geldwäschebekämpfung an.

Ende 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgelegt.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Vierte Geldwäscherichtlinie (RL 2015/849) umzusetzen und Durchführungsregelungen zur Geldtransferverordnung (VO 2015/847) zu schaffen; die Umsetzungsfrist hierfür endet am 26.07.2017. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (bislang „Zentralstelle für Verdachtsmeldungen“) vom Bundeskriminalamt (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern) in die Generalzolldirektion und damit in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen überführt werden.

(RAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 1/2017 vom 04.01.2017/ Viola C. Didier)


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