18.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie

Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der „E-Rechnungsrichtlinie“ vorgelegt.

Künftig soll es Unternehmen möglich sein, Rechnungen an Behörden in elektronischer Form zu übermitteln. Das sieht der aktuelle Entwurf zum E-Rechnungs-Gesetz vor, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat. Damit sollen Marktzutrittsschranken abgebaut werden.

Die im Mai 2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie „über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen“ ist bis zum 27.11.2018 in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr sollen den Angaben zufolge Marktzutrittsschranken abgebaut werden, „die aus der mangelnden Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten im Einsatz befindlichen Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren“. Außerdem solle die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden.

Verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang von E-Rechnungen

Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie sei eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie verbindlich umgesetzt werden. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werde eine für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes, für Sektorenauftraggeber sowie für Konzessionsgeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen, die einem noch zu erarbeitenden Datenformat entsprechen, geschaffen.

(Dt. Bundestag, hib 14.10.2016 / Viola C. Didier)


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