18.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie

Beitrag mit Bild

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der „E-Rechnungsrichtlinie“ vorgelegt.

Künftig soll es Unternehmen möglich sein, Rechnungen an Behörden in elektronischer Form zu übermitteln. Das sieht der aktuelle Entwurf zum E-Rechnungs-Gesetz vor, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat. Damit sollen Marktzutrittsschranken abgebaut werden.

Die im Mai 2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie „über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen“ ist bis zum 27.11.2018 in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr sollen den Angaben zufolge Marktzutrittsschranken abgebaut werden, „die aus der mangelnden Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten im Einsatz befindlichen Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren“. Außerdem solle die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden.

Verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang von E-Rechnungen

Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie sei eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie verbindlich umgesetzt werden. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werde eine für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes, für Sektorenauftraggeber sowie für Konzessionsgeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen, die einem noch zu erarbeitenden Datenformat entsprechen, geschaffen.

(Dt. Bundestag, hib 14.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)