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24.05.2018

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft ist rechtskonform

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Aufgrund einer Kritik des Bundesrechnungshofes und vor dem Hintergrund eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wurde die Umsatzsteuerpauschalierung von landwirtschaftlichen Betrieben überprüft. Die Regierung erachtet sie nach wie vor als rechtskonform.

Laut Bundesregierung machten von den in 2016 existierenden rund 270.00 landwirtschaftlichen Betrieben rund 181.000 von der Möglichkeit der Umsatzsteuerpauschalierung Gebrauch. Da die Umsatzsteuer-Pauschalierung in Deutschland nicht nur für landwirtschaftliche Kleinbetriebe, sondern für alle Betriebsgrößen möglich ist, forderte die EU-Kommission Deutschland per 08.03.2018 auf, seine Vorschriften für Landwirte mit der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Umsatzsteuersystem in Einklang zu bringen.

Keine Änderungen geplant

Nach ihrer Überprüfung erachtet die Bundesregierung die Umsatzsteuerpauschalierung nach wie vor als rechtskonform. Eine Änderung der umsatzsteuerlichen Sonderbehandlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist nicht geplant.

(Dt. Bundestag, hib vom 22.05.2018 / Viola C. Didier)


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