Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat zum Thema Anwaltsrechnungen umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet.
Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Die umsatzsteuerlichen Hinweise der BRAK behandeln u.a. die Mindestanforderungen an Anwaltsrechnungen, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sowie organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen.
Die umsatzsteuerlichen Hinweise für die anwaltliche Rechnungslegung finden Sie hier.
(BRAK, NL vom 26.04.2018 / Viola C. Didier)