26.03.2021

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachspenden

Beitrag mit Bild

©skywalk154/fotolia.com

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden veröffentlicht. Einzelhändler können nun von einer weiteren Billigkeitsregelung profitieren, wenn sie im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2021 Waren an steuerbegünstigte Organisationen spenden bzw. gespendet haben.

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ – so einfach klingt das bei Erich Kästner. Unternehmen, die mit Sachspenden dem Gesagten folgen wollen, stehen jedoch oftmals vor umsatzsteuerlichen Fragen. Eine komplette Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden ist nach Angaben der Bundesregierung aber aus unionsrechtlichen Gründen nicht möglich. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun am 18.03.2021 zwei neue BMF-Schreiben veröffentlicht, die etwas mehr Licht ins Dunkel bringen könnten. Das Wichtigste in Kürze:

Umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachspenden

Unternehmer, die Waren spenden, laufen Gefahr, damit der Umsatzbesteuerung zu unterliegen. Dreh- und Angelpunkt für die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden stellt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage dar. Das BMF-Schreiben stellt nun unter anderem klar, dass der Ansatz einer Bemessungsgrundlage von 0 Euro (nur) bei wertloser Ware angesetzt werden kann. Als Beispiel nennt das Schreiben Lebensmittel und Non-Food-Artikel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Frischwaren, bei denen die Verkaufsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Gerade der Hinweis auf nicht mehr verkaufsfähige Frischwaren in diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Diese Klarstellung hatte er in seiner DStV-Stellungnahme S 13/20 zur Entwurfsfassung des nun veröffentlichten Schreibens dringend angeregt.

Besondere Billigkeitsregelung bei Einzelhändlern

Die Corona-Pandemie führt gerade für den Einzelhandel zu einer Ausnahmesituation. Oftmals bleiben Unternehmen auf liegen gebliebener Saisonware sitzen. Wollen von der Krise betroffene Unternehmer diese Waren spenden, können sie von einer besonderen Billigkeitsregelung profitieren. Erhalten steuerbegünstigte Organisationen die Waren, wird die unentgeltliche Wertabgabe nicht besteuert.

Diese Regelung gilt für Spenden, die zwischen dem 01.03.2020 und 31.12.2021 erfolgen bzw. bereits erfolgt sind.

(DStV vom 25.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank