06.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuerberichtigung bei Sollbesteuerung

Beitrag mit Bild

Das FG hat einer Klage stattgegeben, mit der die Umsatzsteuerberichtigung im Zeitpunkt der Leistungserbringung für Provisionsraten begehrt wurde, deren Fälligkeit mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung lag.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit den Voraussetzungen einer Steuerberichtigung im Zeitpunkt der Leistungserbringung beschäftigt. Konkret ging es um die Frage, wann Provisionsforderungen uneinbringlich sind.

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollbesteuerung) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs kommt es nicht an. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG hat der Unternehmer die Umsatzsteuer zu berichtigen, wenn das vereinbarte Entgelt für die steuerpflichtige Leistung uneinbringlich geworden ist.

Klarstellende BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in einem Urteil aus dem Jahre 2013 die Voraussetzungen einer Steuerberichtigung bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung bejaht, soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann.

Klägerin begehrte Berichtigung der Umsatzsteuer

Der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat durch sein Urteil vom 18. August 2016 (Az. 5 K 288/15) diese Rechtsprechung des BFH fortgeführt. Klägerin war eine Spielervermittlerin, die Profifußballspieler vermittelte und für erfolgreiche Vermittlungen von den aufnehmenden Vereinen Vermittlungsprovisionen erhielt. Diese Provisionsforderungen waren nach den Vereinbarungen mit den Vereinen ratenweise über die Laufzeit der Spielerverträge zu zahlen. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage gegen die Umsatzsteuerfestsetzung 2012 die Berichtigung der Umsatzsteuer auf solche Provisionsraten, die nach den vertraglichen Vereinbarungen im Jahr 2015 (und damit mehr als zwei Jahre nach Leistungserbringung) fällig werden sollten.

Entscheidung hat große praktische Bedeutung für Ratenzahlungsverkäufe

Nach Auffassung des 5. Senats ist in diesem Fall von einer Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auch dann auszugehen, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund der mit dem Leistungsempfänger getroffenen Vereinbarungen über die Fälligkeit des Entgeltes für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung der Leistungsentgelte rechnen kann.

Das Finanzamt hat Revision eingelegt, BFH-Az. V R 51/16.

(Nds. FG, PM vom 05.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


27.04.2026

Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Dauerhafte Branchenprobleme begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sondern verlangen betriebliche Anpassungen.

weiterlesen
Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Rechtsboard

Tess Tanisha Haden


27.04.2026

Die Compliance-Untersuchung im Fokus: Datenschutz, Arbeitsrecht und Waffengleichheit

Das Urteil des LAG München vom 12.06.2025 (2 SLa 70/25) setzt sich mit Auskunfts- und Einsichtsrechten im Zusammenhang mit internen Compliance-Untersuchungen auseinander.

weiterlesen
Die Compliance-Untersuchung im Fokus: Datenschutz, Arbeitsrecht und Waffengleichheit

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


27.04.2026

Steuerberatung: Neue Regeln, neue Chancen

Mit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes werden Beratungsbefugnisse erweitert und bürokratische Vorgaben reduziert.

weiterlesen
Steuerberatung: Neue Regeln, neue Chancen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht