30.04.2018

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuer bringt 226 Milliarden Euro

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer betrug im vergangenen Jahr 226,355 Milliarden Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1662) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, handelt es sich bei der Umsatzsteuer um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Sie unterscheide sich damit wesentlich von den Ertragsteuern. „Das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist daher im Rahmen der Umsatzsteuer nicht anzuwenden“, erläutert die Regierung. Über die Aufteilung des Aufkommens der Umsatzsteuer nach regulärem (19 %) und ermäßigten (7 %) Satz gebe es nur Schätzungen. Danach beträgt der Anteil des Umsatzsteueraufkommens aus dem Regelsteuersatz derzeit 92,1 %, was 208,5 Milliarden Euro entspreche. Eine Initiative, wonach nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel, Babynahrung und Energie nach dem ermäßigten und nicht mehr nach dem hohen Regelsteuersatz besteuert werden solle, gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht