30.04.2018

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuer bringt 226 Milliarden Euro

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer betrug im vergangenen Jahr 226,355 Milliarden Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1662) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, handelt es sich bei der Umsatzsteuer um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Sie unterscheide sich damit wesentlich von den Ertragsteuern. „Das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist daher im Rahmen der Umsatzsteuer nicht anzuwenden“, erläutert die Regierung. Über die Aufteilung des Aufkommens der Umsatzsteuer nach regulärem (19 %) und ermäßigten (7 %) Satz gebe es nur Schätzungen. Danach beträgt der Anteil des Umsatzsteueraufkommens aus dem Regelsteuersatz derzeit 92,1 %, was 208,5 Milliarden Euro entspreche. Eine Initiative, wonach nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel, Babynahrung und Energie nach dem ermäßigten und nicht mehr nach dem hohen Regelsteuersatz besteuert werden solle, gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht