30.04.2018

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuer bringt 226 Milliarden Euro

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer betrug im vergangenen Jahr 226,355 Milliarden Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1662) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, handelt es sich bei der Umsatzsteuer um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Sie unterscheide sich damit wesentlich von den Ertragsteuern. „Das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist daher im Rahmen der Umsatzsteuer nicht anzuwenden“, erläutert die Regierung. Über die Aufteilung des Aufkommens der Umsatzsteuer nach regulärem (19 %) und ermäßigten (7 %) Satz gebe es nur Schätzungen. Danach beträgt der Anteil des Umsatzsteueraufkommens aus dem Regelsteuersatz derzeit 92,1 %, was 208,5 Milliarden Euro entspreche. Eine Initiative, wonach nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel, Babynahrung und Energie nach dem ermäßigten und nicht mehr nach dem hohen Regelsteuersatz besteuert werden solle, gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)