IFRS 15 beinhaltet zahlreiche neue Angabepflichten, die voraussichtlich zu einer wesentlichen Ausweitung der umsatzbezogenen Angaben führen. Bei näherer Betrachtung zeigen sich wechselseitige Abhängigkeiten der Angabeanforderungen, denen sich durch eine Strukturierung der Angabepflichten entgegentreten lässt.
Durch IFRS 15 wurden zahlreiche neue Anhangangaben eingeführt. Wenngleich die Einteilung der Angaben nach Angaben zu Verträgen mit Kunden, Angaben zur Ausübung von Ermessensspielräumen und Angaben zu auftragserlangungs- und -durchführungskosten auf den ersten Blick nicht unplausibel erscheint, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass unterschiedliche Interdependenzen zwischen den einzelnen Angabepflichten bestehen.
Systematisierung für Zwecke der Erstellung des IFRS-Anhangs sinnvoll
Aus diesem Grund beschäftigt sich der Fachbeitrag von Dr. Sebastian Heintges und Dr. Tim Hoffmann zunächst mit der Unterteilung der Angaben nach primär quantitativen Angaben, die der Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung und Bilanz dienen, und eher qualitativen Angaben, die der Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dienen und sich insbesondere auf die vom Unternehmen abgeschlossenen Verträge und die bestehenden Leistungsverpflichtungen beziehen. In einem nächsten Schritt werden die Angaben nach ihrem Informationsziel systematisiert und abstrakt sowie beispielhaft dargestellt.
Den Fachbeitrag finden Sie im aktuellen DER BETRIEB Heft 35, Seite 1973 – 1980 und unter Dokumentennummer DB0991583
(Dr. Sebastian Heintges / Dr. Tim Hoffmann / Viola C. Didier)