• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2016

29.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2016

Beitrag mit Bild

Der neue § 2b UStG wird im Laufe des nächsten Jahres wahrscheinlich durch weitere BMF-Schreiben präzisiert werden müssen.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wird der bisherige § 2 Abs. 3 UStG aufgehoben und ein neuer § 2b UStG geschaffen. Damit wird sowohl der Rechtsprechung als auch den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) bezüglich der Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) Rechnung getragen.

Die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Städte und Gemeinden) wird zum 01.01.2016 auf eine neue Grundlage gestellt. Die Neuregelung setzt die verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts und die dazu ergangenen Rechtsprechung um. Bisher waren die betroffenen Einrichtungen nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art unternehmerisch tätig. Was dazu zählt, ist nach Körperschaftsteuerrecht zu beurteilen.

Übergangsregelung bis 2021

Im neuen § 2b UStG werden jetzt die hoheitlichen Tätigkeiten aus dem unternehmerischen Bereich ausgeklammert, sofern es dadurch nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen kommt. Die Neuregelung wird von einer fünfjährigen Übergangsregelung flankiert, in der die betroffenen Einrichtungen zur Anwendung des bisher geltenden Rechts optieren können. Ab dem 01.01.2021 ist das neue Recht dann zwingend anzuwenden.

(BMF vom 16.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©everythingpossible/123rtf.com


16.12.2025

Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Am 16.12.2025 nahm das EU-Parlament die Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen an.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


16.12.2025

Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Zahlt der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses offenen Urlaub aus, kann diese Zahlung als außerordentliche Einkünfte besteuert werden.

weiterlesen
Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71% auf aktuell 88% gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank