• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

19.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

Beitrag mit Bild

Ein Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse Forderungen einzieht, hat sich an das Umgehungsverbot des § 12 BORA zu halten.

Der BGH hat entschieden, dass sich ein Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse Forderungen einzieht, an das Umgehungsverbot des § 12 BORA zu halten hat.

Gemäß § 12 Abs. 1 BORA darf ein Rechtsanwalt nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln. Dieses in § 12 BORA festgeschriebene Umgehungsverbot dient einer funktionsfähigen Rechtspflege und dem Schutz des gegnerischen Mandanten. Der BGH hat bekräftigt, dass sich der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt an das Umgehungsverbot des § 12 BORA halten muss (BGH-Urteil vom 06.07.2015, Az. AnwZ (Brfg) 24/14).

Insolvenzverwaltertätigkeit als Teil der Anwaltstätigkeit

Mit der Entscheidung hat der BGH erneut festgehalten, dass die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört. Zwar wird der Zugang zum Beruf des Insolvenzverwalters in den §§ 56 ff. InsO geregelt, die Ausübung des Berufs hat allerdings keine gesetzliche Regelung, etwa in einer Berufsordnung, erfahren. Auch die Fachanwaltsordnung, welche die bei der BRAK eingerichtete Satzungsversammlung aufgrund ihrer Satzungskompetenz erlassen hat, versteht die Insolvenzverwaltertätigkeit als Teil der Anwaltstätigkeit. Gem. § 5 Ig FAO muss ein Rechtsanwalt, der die Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ führen will, unter anderem nachweisen, als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens fünf eröffnete Insolvenzverfahren bearbeitet zu haben. Insofern muss sich der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt aber auch an das Umgehungsverbot des § 12 BORA halten.

(BRAK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Tobias Arhelger/fotolia.com


11.11.2025

BMF präzisiert Vorsteuer bei Kleinunternehmerwechsel

Das neue BMF-Schreiben stellt klar, dass der Vorsteuerabzug vor dem Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung ausgeschlossen ist.

weiterlesen
BMF präzisiert Vorsteuer bei Kleinunternehmerwechsel

Meldung

Der Betrieb


11.11.2025

ESRS-Quick Fix veröffentlicht: Berichtspflichten gelockert

Mit dem „Quick Fix“ der ESRS schafft die EU kurzfristige Entlastung für Unternehmen, die ab 2025 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.

weiterlesen
ESRS-Quick Fix veröffentlicht: Berichtspflichten gelockert

Meldung

©vege/fotolia.com


10.11.2025

ZEW-Studie warnt: Mindeststeuer schwächt EU-Standorte

Die unkoordinierte Umsetzung der globalen Mindeststeuer führt zu erheblichen Kosten und Wettbewerbsnachteilen für europäische Unternehmen.

weiterlesen
ZEW-Studie warnt: Mindeststeuer schwächt EU-Standorte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank