• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

19.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

Beitrag mit Bild

Ein Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse Forderungen einzieht, hat sich an das Umgehungsverbot des § 12 BORA zu halten.

Der BGH hat entschieden, dass sich ein Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse Forderungen einzieht, an das Umgehungsverbot des § 12 BORA zu halten hat.

Gemäß § 12 Abs. 1 BORA darf ein Rechtsanwalt nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln. Dieses in § 12 BORA festgeschriebene Umgehungsverbot dient einer funktionsfähigen Rechtspflege und dem Schutz des gegnerischen Mandanten. Der BGH hat bekräftigt, dass sich der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt an das Umgehungsverbot des § 12 BORA halten muss (BGH-Urteil vom 06.07.2015, Az. AnwZ (Brfg) 24/14).

Insolvenzverwaltertätigkeit als Teil der Anwaltstätigkeit

Mit der Entscheidung hat der BGH erneut festgehalten, dass die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört. Zwar wird der Zugang zum Beruf des Insolvenzverwalters in den §§ 56 ff. InsO geregelt, die Ausübung des Berufs hat allerdings keine gesetzliche Regelung, etwa in einer Berufsordnung, erfahren. Auch die Fachanwaltsordnung, welche die bei der BRAK eingerichtete Satzungsversammlung aufgrund ihrer Satzungskompetenz erlassen hat, versteht die Insolvenzverwaltertätigkeit als Teil der Anwaltstätigkeit. Gem. § 5 Ig FAO muss ein Rechtsanwalt, der die Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ führen will, unter anderem nachweisen, als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens fünf eröffnete Insolvenzverfahren bearbeitet zu haben. Insofern muss sich der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt aber auch an das Umgehungsverbot des § 12 BORA halten.

(BRAK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


12.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


12.05.2026

Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©gguy/fotolia.com


11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht