• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umgehung von Sanktionen erkennen und vermeiden

13.09.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umgehung von Sanktionen erkennen und vermeiden

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen sowie diese Risiken vermeiden können.

Beitrag mit Bild

©moovstock/123rf.com

Die Europäische Union hat als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die Beteiligung von Belarus daran beispiellose restriktive Maßnahmen verhängt. Angesichts des Ausmaßes dieser Sanktionen hat Russland immer ausgeklügeltere Pläne und Techniken entwickelt, um diese Maßnahmen zu umgehen. Mit diesen komplexen Methoden versucht Russland, sich die Güter zu beschaffen, die sein militärisch-industrieller Komplex dringend für eine Fortsetzung des Angriffskrieg auf die ukrainische Bevölkerung benötigt.

Unternehmen müssen Sorgfaltsprüfung durchführen

Nach EU-Recht sind Unternehmen aus der EU verpflichtet, beim Handel mit Drittländern eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspartner die EU-Sanktionen nicht umgehen. Die EU hat hierzu einen Leitfaden (Download hier) entwickelt:

  • Er beschreibt die aufeinanderfolgenden Schritte, die EU-Unternehmen bei der Durchführung strategischer Risikobewertungen anwenden müssen. Das soll das Risiko der Umgehung von Sanktionen so weit wie möglich verringern.
  • Darüber hinaus werden für die Unternehmen, die diesen Risiken am stärksten ausgesetzt sind, Leitlinien für die Umsetzung einer verstärkten Sorgfaltspflicht aufgestellt. Diese enthalten auch bewährte Verfahren für die Bewertung von Geschäftspartnern, Transaktionen und Waren.
  • Schließlich enthält der Leitfaden eine Liste von „Red Flags“, also Warnzeichen für Umgehungen. Sie beziehen sich auf Geschäftspartner und Kunden und sind Indikatoren, die die Unternehmen in der EU auf mögliche Risiken aufmerksam machen sollen, wenn sie eine Geschäftsbeziehung mit einem neuen Handelspartner eingehen.

EU-Kommission vom 07.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht