• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umgehung von Sanktionen erkennen und vermeiden

13.09.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umgehung von Sanktionen erkennen und vermeiden

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen sowie diese Risiken vermeiden können.

Beitrag mit Bild

©moovstock/123rf.com

Die Europäische Union hat als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die Beteiligung von Belarus daran beispiellose restriktive Maßnahmen verhängt. Angesichts des Ausmaßes dieser Sanktionen hat Russland immer ausgeklügeltere Pläne und Techniken entwickelt, um diese Maßnahmen zu umgehen. Mit diesen komplexen Methoden versucht Russland, sich die Güter zu beschaffen, die sein militärisch-industrieller Komplex dringend für eine Fortsetzung des Angriffskrieg auf die ukrainische Bevölkerung benötigt.

Unternehmen müssen Sorgfaltsprüfung durchführen

Nach EU-Recht sind Unternehmen aus der EU verpflichtet, beim Handel mit Drittländern eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspartner die EU-Sanktionen nicht umgehen. Die EU hat hierzu einen Leitfaden (Download hier) entwickelt:

  • Er beschreibt die aufeinanderfolgenden Schritte, die EU-Unternehmen bei der Durchführung strategischer Risikobewertungen anwenden müssen. Das soll das Risiko der Umgehung von Sanktionen so weit wie möglich verringern.
  • Darüber hinaus werden für die Unternehmen, die diesen Risiken am stärksten ausgesetzt sind, Leitlinien für die Umsetzung einer verstärkten Sorgfaltspflicht aufgestellt. Diese enthalten auch bewährte Verfahren für die Bewertung von Geschäftspartnern, Transaktionen und Waren.
  • Schließlich enthält der Leitfaden eine Liste von „Red Flags“, also Warnzeichen für Umgehungen. Sie beziehen sich auf Geschäftspartner und Kunden und sind Indikatoren, die die Unternehmen in der EU auf mögliche Risiken aufmerksam machen sollen, wenn sie eine Geschäftsbeziehung mit einem neuen Handelspartner eingehen.

EU-Kommission vom 07.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht