09.09.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Umfrage zur ISA-Anwendung

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud/fotolia.com

Die Anwendung der ISA bringt bei Abschlussprüfungen von kleineren Unternehmen sowie Unternehmen mit geringer Komplexität besondere Herausforderungen mit sich. In einer kurzen Umfrage will sich das für die Entwicklung von ISA zuständige Gremium (IAASB) gezielt über diese Herausforderungen informieren.

Teilen Sie Ihre Erfahrungen und machen Sie mit bei der Kurzumfrage „Audits of Less Complex Entities“ der International Federation of Accountants (IFAC) (auf Englisch). Ob Sie als Lösung eher eine Überarbeitung der ISA, einen separaten Standard für die Abschlussprüfung weniger komplexer Unternehmen oder Hilfestellung in Form von ergänzenden Leitlinien präferieren, können Sie angeben.

Umfrage soll Erkenntnisse zur ISA-Anwendung bringen

Die Umfrage bietet Wirtschaftsprüfern, die nicht zum Entwurf des Positionspapiers Stellung genommen haben, Gelegenheit, ihre Erkenntnisse einzubringen. Bitte beachten Sie, dass alle Antworten vertraulich sind und keiner individuellen Person zugeordnet werden können.

Die Umfrage finden Sie hier.

Noch bis zum 12.09.2019 ist eine Teilnahme an der Umfrage möglich.

(IDW vom 05.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©dogfella/123rf.com


30.06.2025

Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Auch in der Insolvenz gilt: Ohne besondere Billigkeitsgründe bleibt es beim hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen.

weiterlesen
Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


30.06.2025

Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Die beschlossene Mindestlohnerhöhung stellt viele Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, da sie mit spürbar steigenden Lohnkosten rechnen müssen.

weiterlesen
Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.06.2025

Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Nur wenn eine zuständige Behörde die therapeutische Relevanz einer Bio-Herkunft bestätigt, darf ein Bio-Logo auf Arzneitees verwendet werden.

weiterlesen
Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank