17.11.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Umfrage: Honorare der Prüfungsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat eine Umfrage zu Honoraren von Prüfungsgesellschaften gestartet.

Die IESBA-Umfrage soll Aufschluss darüber geben, ob und gegebenenfalls wie die Höhe der Honorare die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten des Code of Ethics (Code) und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen können. Die Umfrage soll der von IESBA im Jahr 2016 eingesetzten Arbeitsgruppe „Gebühren“ Erkenntnisse darüber liefern, ob Verbesserungen am Code oder sonstige Anwendungshinweise erforderlich sein könnten. Die Fragen variieren je nach Umfrageteilnehmer. Fristende ist der 01.02.2018.

Zur Umfrage gelangen Sie hier.

(WPK vom 17.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.02.2026

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Der BFH stellt unmissverständlich klar, dass Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen.

weiterlesen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Steuerboard

Annabel Graß


05.02.2026

FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Mit vorläufig nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.09.2025 (3 K 459/24 Erb) entschied das FG Münster, dass bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, eines Hofes i.S.d. HöfO, durch einen Elternteil an das Kind mit Vereinbarung eines lebenslangen Altenteils für beide Elternteile keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einen an den anderen Ehegatten vorliegt, sofern dieser nicht über die ihm eingeräumten Rechte und Leistungen frei verfügen kann.

weiterlesen
FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)