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04.03.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Ukraine-Krieg: Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Prüfung

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine hat auch erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten. Die Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bewerten aktuell mögliche Auswirkungen der kriegerischen Ereignisse für die Rechnungslegung und Prüfung.

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Viele Abschlüsse zum gerade zurückliegenden Stichtag 31.12.2021 sind noch nicht aufgestellt, geprüft oder festgestellt. Damit stellt sich unmittelbar die Frage der Berücksichtigung in der Rechnungslegung betroffener Unternehmen einschließlich deren Lageberichte sowie der Konsequenzen für die Abschlussprüfung.

Ukraine-Krieg spiegelt sich erst in der Bilanz der Folgeperiode

Nach Erörterung dieser Frage unter Einbindung der Vorsitzer der unmittelbar betroffenen Fachausschüsse ist das IDW geschäftsstellenseitig der Auffassung, dass es sich bei dem Angriff um ein nach dem Abschlussstichtag 31.12.2021 eingetretenes Ereignis handelt, das somit als ein wertbegründender Vorgang anzusehen ist. Aufgrund des Stichtagsprinzips sind die Auswirkungen des Krieges damit grundsätzlich erst in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Folgeperiode zu berücksichtigen.

Abschlüsse und Lageberichte

Dessen ungeachtet können bereits für Abschlüsse und Lageberichte zum Stichtag 31.12.2021 Berichtspflichten für den Nachtragsbericht im Anhang und für die Risiko- und Prognoseberichterstattung im Lagebericht bestehen.


IDW vom 02.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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