Viele Abschlüsse zum gerade zurückliegenden Stichtag 31.12.2021 sind noch nicht aufgestellt, geprüft oder festgestellt. Damit stellt sich unmittelbar die Frage der Berücksichtigung in der Rechnungslegung betroffener Unternehmen einschließlich deren Lageberichte sowie der Konsequenzen für die Abschlussprüfung.
Ukraine-Krieg spiegelt sich erst in der Bilanz der Folgeperiode
Nach Erörterung dieser Frage unter Einbindung der Vorsitzer der unmittelbar betroffenen Fachausschüsse ist das IDW geschäftsstellenseitig der Auffassung, dass es sich bei dem Angriff um ein nach dem Abschlussstichtag 31.12.2021 eingetretenes Ereignis handelt, das somit als ein wertbegründender Vorgang anzusehen ist. Aufgrund des Stichtagsprinzips sind die Auswirkungen des Krieges damit grundsätzlich erst in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Folgeperiode zu berücksichtigen.
Abschlüsse und Lageberichte
Dessen ungeachtet können bereits für Abschlüsse und Lageberichte zum Stichtag 31.12.2021 Berichtspflichten für den Nachtragsbericht im Anhang und für die Risiko- und Prognoseberichterstattung im Lagebericht bestehen.