• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ukraine-Krieg: Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Prüfung

04.03.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Ukraine-Krieg: Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Prüfung

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine hat auch erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten. Die Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bewerten aktuell mögliche Auswirkungen der kriegerischen Ereignisse für die Rechnungslegung und Prüfung.

Beitrag mit Bild

©mpatma/fotolia.com

Viele Abschlüsse zum gerade zurückliegenden Stichtag 31.12.2021 sind noch nicht aufgestellt, geprüft oder festgestellt. Damit stellt sich unmittelbar die Frage der Berücksichtigung in der Rechnungslegung betroffener Unternehmen einschließlich deren Lageberichte sowie der Konsequenzen für die Abschlussprüfung.

Ukraine-Krieg spiegelt sich erst in der Bilanz der Folgeperiode

Nach Erörterung dieser Frage unter Einbindung der Vorsitzer der unmittelbar betroffenen Fachausschüsse ist das IDW geschäftsstellenseitig der Auffassung, dass es sich bei dem Angriff um ein nach dem Abschlussstichtag 31.12.2021 eingetretenes Ereignis handelt, das somit als ein wertbegründender Vorgang anzusehen ist. Aufgrund des Stichtagsprinzips sind die Auswirkungen des Krieges damit grundsätzlich erst in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Folgeperiode zu berücksichtigen.

Abschlüsse und Lageberichte

Dessen ungeachtet können bereits für Abschlüsse und Lageberichte zum Stichtag 31.12.2021 Berichtspflichten für den Nachtragsbericht im Anhang und für die Risiko- und Prognoseberichterstattung im Lagebericht bestehen.


IDW vom 02.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)