14.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Überschneidungen von CSRD und CSDDD

Das DRSC hat ein Briefing Paper mit einem besonderen Fokus auf die persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereiche der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für EU-Unternehmen veröffentlicht.

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Inhaltlich weisen die CSRD und die CSDDD thematische Überschneidungen auf. Dem wird insbesondere Rechnung getragen, indem EU- (und Drittstaaten-)Unternehmen keine Erklärung nach CSDDD veröffentlichen müssen, sofern sie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD verpflichtet sind oder freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen (Art. 16 Abs. 2 CSDDD).

Erleichterungen in Sicht

Diese in den EU-Richtlinien vorgesehene Erleichterung findet sich bereits jetzt im Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD: Die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG soll entfallen, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt und dieser geprüft wird. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dann anstelle des Berichts gem. § 10 Abs. 2 LkSG auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen (§ 10 Abs. 5, 6 LkSG-E).

Gemeinsamkeiten von CSRD und CSDDD

Das DRSC-Briefing Paper zeigt auf, welche EU-Unternehmen ab wann von den neuen Vorschriften betroffen sind. Es bietet somit eine Orientierung für die unternehmensinterne Abstimmung der jeweiligen Berichterstattungspflichten. Für weiterführende Informationen sei auf die kürzlich erschienenen DRSC-Briefing Paper zur Umsetzung der CSRD sowie der CSDDD verwiesen.


DRSC vom 09.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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