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11.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Übernahme von Opel durch Peugeot: Kommission gibt grünes Licht

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

©chombosan/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Opel durch den französischen Autobauer Peugeot genehmigt. Das Vorhaben ist nun ohne Auflagen möglich, da es auf den betroffenen Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Mit der Übernahme von Opel erwirbt Peugeot S.A. („PSA“)  alle mit Opel verbundenen Vermögenswerte und Beteiligungen und erlangt damit die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Opel. Da sowohl PSA als auch Opel in der Herstellung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen tätig sind, hat die Kommission die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Automobilmärkte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene und für die Bereiche Groß- und Einzelhandel von Pkw und Nutzfahrzeugen geprüft.

Marktanteile vergleichsweise gering

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Marktanteile der beiden Unternehmen bei Herstellung und Verkauf von Kraftfahrzeugen auf allen betroffenen Märkten vergleichsweise gering sind. Nur auf den Märkten in Estland und Portugal erreichen die Unternehmen im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge einen Marktanteil von mehr als 40 Prozent, jedoch bei einem Zuwachs von unter 5 Prozent. Das aus dem Zusammenschluss hervorgegangene Unternehmen hat zudem weiterhin einen starken Wettbewerb seitens anderer internationaler Hersteller. Was die Groß- und Einzelhandelsmärkte betrifft, schloss die Kommission aus, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen haben könnte, da PSA und Opel unterschiedliche Vertriebskanäle nutzen und unabhängige Einzelhändler, Importeure und Händler haben.

Die Übernahme wurde der Kommission am 30. Mai 2017 zur Genehmigung vorgelegt und nun auf Grundlage der Fusionskontrollverordnung genehmigt.

(EU-Kommission vom 05.07.2017 / Viola C. Didier)


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