Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 29.11.2016 die Verordnung (EG) Nr. 2016/2067 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRS 9 Finanzinstrumente übernommen.
FRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung, Ausbuchung und Sicherungsbilanzierung. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertungvorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden.
Der Standard ist – vorbehaltlich des noch ausstehenden EU-Endorsements – erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
(DRSC vom 29.11.2016/ Viola C. Didier)