03.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme von IFRS 15

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

Der IFRS 15 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard (IFRS), der die Vielzahl der bisher in diversen Standards enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenführt.

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 2016/1905 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden übernommen.

Ziel des neuen Standards IFRS 15 ist es, die Vorschriften zur Umsatzrealisierung in einem einzigen Standard umfassend und einheitlich zu regeln. IFRS 15 erfasst alle Verträge im Sinne des Standards mit Kunden über den Verkauf von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen. Während prinzipiell eine Anwendung auf einzelne Verträge gefordert ist, kann auch die Zusammenfassung von Verträgen zu Portfolios als Anwendungserleichterung erlaubt sein. Der Standard sieht ein Fünf-Schritte-Modell vor, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt beziehungsweise Zeitraum der Realisierung bestimmt werden sollen.

IFRS 15 ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

(DRSC vom 31.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Whistleblower, Hinweisgeber, HinSchG
©macrostud/123rf.com


17.03.2023

Neuer Anlauf beim Hinweisgeberschutzgesetz

Die Koalitionsfraktionen haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist.

Neuer Anlauf beim Hinweisgeberschutzgesetz
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App