03.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme von IFRS 15

Beitrag mit Bild

Der IFRS 15 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard (IFRS), der die Vielzahl der bisher in diversen Standards enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenführt.

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 2016/1905 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden übernommen.

Ziel des neuen Standards IFRS 15 ist es, die Vorschriften zur Umsatzrealisierung in einem einzigen Standard umfassend und einheitlich zu regeln. IFRS 15 erfasst alle Verträge im Sinne des Standards mit Kunden über den Verkauf von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen. Während prinzipiell eine Anwendung auf einzelne Verträge gefordert ist, kann auch die Zusammenfassung von Verträgen zu Portfolios als Anwendungserleichterung erlaubt sein. Der Standard sieht ein Fünf-Schritte-Modell vor, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt beziehungsweise Zeitraum der Realisierung bestimmt werden sollen.

IFRS 15 ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

(DRSC vom 31.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

©Sikov/fotolia.com


25.09.2026

Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Das OLG Frankfurt/M. befasste sich mit der Frage, ob sich ein Käufer bei fehlerhafter Beschriftung des Bestellbuttons vom Online-Kauf eines E-Autos lösen kann.

weiterlesen
Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Steuerboard

Franziska Gerhardt


24.09.2026

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 7/24) konkretisiert und bestätigt der BFH zentrale Grundsätze der Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke.

weiterlesen
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht