03.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme von IFRS 15

Beitrag mit Bild

Der IFRS 15 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard (IFRS), der die Vielzahl der bisher in diversen Standards enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenführt.

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 2016/1905 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden übernommen.

Ziel des neuen Standards IFRS 15 ist es, die Vorschriften zur Umsatzrealisierung in einem einzigen Standard umfassend und einheitlich zu regeln. IFRS 15 erfasst alle Verträge im Sinne des Standards mit Kunden über den Verkauf von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen. Während prinzipiell eine Anwendung auf einzelne Verträge gefordert ist, kann auch die Zusammenfassung von Verträgen zu Portfolios als Anwendungserleichterung erlaubt sein. Der Standard sieht ein Fünf-Schritte-Modell vor, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt beziehungsweise Zeitraum der Realisierung bestimmt werden sollen.

IFRS 15 ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

(DRSC vom 31.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Meldung

©momius/fotolia.com


16.04.2026

Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Justiz. Es soll gerichtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen.

weiterlesen
Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht