27.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme von Änderungen an IFRS 9

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 9 (Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung) für die Anwendung in Europa übernommen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 21.04.2017 einen Entwurf mit Änderungen an IFRS 9 (ED/2017/3 – Prepayment Features with Negative Compensation) veröffentlicht, um Bedenken in Bezug darauf zu adressieren, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 ‚Finanzinstrumente‘ klassifiziert werden. Darüber hinaus stellte der IASB einen Aspekt der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten infolge einer Modifikation klar.

Anwendungszeitpunkt entspricht IFRS 9

Die Europäische Union hat nun im Amtsblatt vom 26.03.2018 die Verordnung (EG) Nr. 2018/498  vom 22.03.2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 9  ‚Finanzinstrumente – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung‘ übernommen.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ist der 01.01.2019 – entsprechend IFRS 9. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

(DRSC vom 26.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)